Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat auch jemand, der dir schaden will. Was übrigens auch ganz gut ist, sonst hätten wir hier irgendwann ähnliche Todesraten durch Schusswaffengebrauch wie die USA.
Du darfst ja gern Danke und Bitte sagen, wenn dich Nazis bedrohen (aber hey, vielleicht gibt es ja auch gute Gründe, wieso du dir darum keine Sorgen machen musst :) ) und dir ins Gesicht schlagen, andere Leute werden sich wehren. Selbstverteidigung ist dir ein Begriff, ja?
Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden.
Wenn dies funktioniert Krise abgewendet,
anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.
Ich wünsche niemandem gesundheitliche Schäden. Das unterscheidet mich von gefährlichen Psychopathen.
Wieso soll es falsch sein, bösen Menschen Böses zu wünschen? Probiers mal, ist befreiend,
Für irgendwen ist jeder ein böser Mensch. Das beraubt jeden nicht seines Rechts auf Unversehrtheit.
Für unsere freiheitsdemokratische Gesellschaft sind die Person der AfD aber objektiv böse.
Toleranzparadoxon. Wer mir und den meinen schaden will, verliert dieses Recht.
Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat auch jemand, der dir schaden will. Was übrigens auch ganz gut ist, sonst hätten wir hier irgendwann ähnliche Todesraten durch Schusswaffengebrauch wie die USA.
Du darfst ja gern Danke und Bitte sagen, wenn dich Nazis bedrohen (aber hey, vielleicht gibt es ja auch gute Gründe, wieso du dir darum keine Sorgen machen musst :) ) und dir ins Gesicht schlagen, andere Leute werden sich wehren. Selbstverteidigung ist dir ein Begriff, ja?
Notwehr ist gut und richtig. Es ist aber keine Notwehr, wenn man nicht direkt angegriffen wird.
Ab wann ist es denn Notwehr?
Wenn die Nazis sagen, dass sie dich und die Minderheit, zu der du gehörst, töten wollen?
Wenn die Nazis gewählt wurden?
Wenn die Nazis Gesetze verabschieden, um dich einfacher zu töten?
Wenn sie vor deiner Tür stehen?
Letzteres. Einwände hierzu bitte mit dem Gesetzgeber klären. Rechtsstaat heißt halt auch, dass Rechte Rechte haben.
Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden.
Wenn dies funktioniert Krise abgewendet,
anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.
– Andreas Geithe, AfD
– Björn Höcke, AfD
– Chatprotokoll Marcel Grauf
– Mirko Welsch, AfD
Hast Recht. Ein Herzinfarkt ist noch viel zu gut für solches Dreckspack. Wenn du willst kann ich gerne weitermachen.