• anton
    link
    fedilink
    arrow-up
    1
    ·
    edit-2
    5 months ago

    Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden.
    Wenn dies funktioniert Krise abgewendet,
    anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.