Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat auch jemand, der dir schaden will. Was übrigens auch ganz gut ist, sonst hätten wir hier irgendwann ähnliche Todesraten durch Schusswaffengebrauch wie die USA.
Du darfst ja gern Danke und Bitte sagen, wenn dich Nazis bedrohen (aber hey, vielleicht gibt es ja auch gute Gründe, wieso du dir darum keine Sorgen machen musst :) ) und dir ins Gesicht schlagen, andere Leute werden sich wehren. Selbstverteidigung ist dir ein Begriff, ja?
Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden.
Wenn dies funktioniert Krise abgewendet,
anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.
Für irgendwen ist jeder ein böser Mensch. Das beraubt jeden nicht seines Rechts auf Unversehrtheit.
Für unsere freiheitsdemokratische Gesellschaft sind die Person der AfD aber objektiv böse.
Toleranzparadoxon. Wer mir und den meinen schaden will, verliert dieses Recht.
Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat auch jemand, der dir schaden will. Was übrigens auch ganz gut ist, sonst hätten wir hier irgendwann ähnliche Todesraten durch Schusswaffengebrauch wie die USA.
Du darfst ja gern Danke und Bitte sagen, wenn dich Nazis bedrohen (aber hey, vielleicht gibt es ja auch gute Gründe, wieso du dir darum keine Sorgen machen musst :) ) und dir ins Gesicht schlagen, andere Leute werden sich wehren. Selbstverteidigung ist dir ein Begriff, ja?
Notwehr ist gut und richtig. Es ist aber keine Notwehr, wenn man nicht direkt angegriffen wird.
Ab wann ist es denn Notwehr?
Wenn die Nazis sagen, dass sie dich und die Minderheit, zu der du gehörst, töten wollen?
Wenn die Nazis gewählt wurden?
Wenn die Nazis Gesetze verabschieden, um dich einfacher zu töten?
Wenn sie vor deiner Tür stehen?
Letzteres. Einwände hierzu bitte mit dem Gesetzgeber klären. Rechtsstaat heißt halt auch, dass Rechte Rechte haben.
Wieso ist es dann beim letzten ok? Ist dann ja auch per Gesetz ihr Recht.
Bis sie dein Recht auf körperliche Unversehrtheit unmittelbar einschränken. Dann ist es Notwehr.
Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden.
Wenn dies funktioniert Krise abgewendet,
anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.