• rhabarba@feddit.deOP
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      5
      ·
      5 months ago

      Für irgendwen ist jeder ein böser Mensch. Das beraubt jeden nicht seines Rechts auf Unversehrtheit.

      • 🦄🦄🦄@feddit.org
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        5 months ago

        Für unsere freiheitsdemokratische Gesellschaft sind die Person der AfD aber objektiv böse.

        Toleranzparadoxon. Wer mir und den meinen schaden will, verliert dieses Recht.

        • rhabarba@feddit.deOP
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          3
          ·
          5 months ago

          Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat auch jemand, der dir schaden will. Was übrigens auch ganz gut ist, sonst hätten wir hier irgendwann ähnliche Todesraten durch Schusswaffengebrauch wie die USA.

          • 🦄🦄🦄@feddit.org
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            5 months ago

            Du darfst ja gern Danke und Bitte sagen, wenn dich Nazis bedrohen (aber hey, vielleicht gibt es ja auch gute Gründe, wieso du dir darum keine Sorgen machen musst :) ) und dir ins Gesicht schlagen, andere Leute werden sich wehren. Selbstverteidigung ist dir ein Begriff, ja?

            • rhabarba@feddit.deOP
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              ·
              5 months ago

              Notwehr ist gut und richtig. Es ist aber keine Notwehr, wenn man nicht direkt angegriffen wird.

              • 🦄🦄🦄@feddit.org
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                ·
                5 months ago

                Ab wann ist es denn Notwehr?

                Wenn die Nazis sagen, dass sie dich und die Minderheit, zu der du gehörst, töten wollen?

                Wenn die Nazis gewählt wurden?

                Wenn die Nazis Gesetze verabschieden, um dich einfacher zu töten?

                Wenn sie vor deiner Tür stehen?

                • rhabarba@feddit.deOP
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                  5 months ago

                  Letzteres. Einwände hierzu bitte mit dem Gesetzgeber klären. Rechtsstaat heißt halt auch, dass Rechte Rechte haben.

                  • 🦄🦄🦄@feddit.org
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                    5 months ago

                    Rechtsstaat heißt halt auch, dass Rechte Rechte haben.

                    Wieso ist es dann beim letzten ok? Ist dann ja auch per Gesetz ihr Recht.

                • anton
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                  5 months ago

                  Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden.
                  Wenn dies funktioniert Krise abgewendet,
                  anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.