• Saleh@feddit.org
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    5 days ago

    Als eine Polizistin des Mannes Hand ergriff, um seinen Finger zwangsweise auf den Sensor zu legen, versuchte der Beamtshandelte, sich zu wehren. Er wurde schließlich am Boden fixiert, das Telefon wurde mit seinem Finger entsperrt. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte setzte es vom Amtsgericht Bremerhaven eine Geldstrafe, die auch vom Landgericht Bremen bestätigt wurde.

    Zwar werde in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, aber nur mit geringer Intensität, die gerechtfertigt sei.

    Getrennt von der Entsperrung sei zu beurteilen, ob die auf dem Telefon gespeicherten oder über das Telefon abrufbaren Daten ausgewertet werden dürfen. Das war allerdings nicht Anlass für die Geldstrafe und daher nicht Kernthema der Entscheidung über das Rechtsmittel. Das OLG verweist kurz auf die Bestimmungen zu Durchsuchung und Beschlagnahme in den Paragraphen 94 und 110 StPO.

    Also zusammengefasst: Die Polizei darf dich verprügeln, um dein Handy zu entsperren, auch wenn unklar ist, ob sie überhaupt die Daten auf dem Handy auswerten darf.

    Der nächste logische Schritt ist dann, dass die Polizei in deine Wohnung einbrechen darf, auch wenn sie keinen Durchsuchungsbeschluss hat. Kann ja dann im Nachgang geklärt werden, ob sie dann auswerten dürfen, wozu sie sich mit Gewalt zugang verschafft haben…

      • Aniki@feddit.org
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        5 days ago

        Ich gehe mittlerweile davon aus, dass ein Angreifer mit physischem Zugang zum Gerät sich immer irgendwie die Daten darauf besorgen kann (insbesondere wenn Staatsgewalt im Rücken ist). Encryption hilft nur gegen Diebstahl, nicht gegen Raub, d.h. wenn jemand sich das Gerät “heimlich”, d.h. ohne Gewalt, genommen hat. Es hilft auch gegen Remote Attacks.

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      ·
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      5 days ago

      Und wenn du verprügelt werden musst, damit man dein Handy durchsuchen kann, ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

      Ich will kotzen, hat Olaf noch Brechmittel?

      Der nächste logische Schritt ist dann, dass die Polizei in deine Wohnung einbrechen darf, auch wenn sie keinen Durchsuchungsbeschluss hat. Kann ja dann im Nachgang geklärt werden, ob sie dann auswerten dürfen, wozu sie sich mit Gewalt zugang verschafft haben…

      Ich mein, ungerechtfertigte Durchsuchungen (allerdings mit Beschluss, der nicht gerechtfertigt war) gabs ja schon.

    • blackris@discuss.tchncs.de
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      5
      ·
      5 days ago

      Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte setzte es vom Amtsgericht Bremerhaven eine Geldstrafe, die auch vom Landgericht Bremen bestätigt wurde.

      Das ist so abartig, ich könnte kotzen. ACAB.

  • poVoq@slrpnk.net
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    48
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    5 days ago

    Handy oder Computer nur mit Biometrie sichern war schon immer eine schlechte Idee, aber dieses Gerichtsurteil ist echt fragwürdig.

    • einkorn@feddit.org
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      16
      ·
      5 days ago

      Sagen wir es mal so: Einerseits macht das Urteil Sinn, andererseits auch nicht.

      Das Hauptargument in der Begründung für die Rechtmäßigkeit ist, dass die Polizei so oder so Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung nehmen darf und auch das Handy als Beweismittel direkt eingezogen werden kann. D.h. die Information “Fingerabdruck” ist nicht geschützt und im zweiten Schritt ist es aus Sicht des Datenschutzes sinnvoll, das Handy von der Person direkt entsperren zu lassen, statt die Abdrücke zu nehmen und diese für den Bau einer Prothese o.Ä. weiterzugeben.

      Andererseits muss sich niemand selbst belasten oder der Polizei bei der Arbeit helfen (mit eben ein paar Ausnahmen, wie bei der Identitätsfeststellung).

      Von daher halte ich es erstmal für einen akzeptablen Kompromiss: Die Polizei bekommt die Information so oder so, also können wir die Sache auch abkürzen, wenn es so einfach ist.

      Aber: Im Fall von deutschen Staatsbürgys hat die Polizei in vielen Fällen diese Information bereits, wenn sie den Personalausweis ausließt. Seit 2010 gibt es die Möglichkeit und seit 2021 die Pflicht Fingerabdrücke darauf zu speicher. Dementsprechend ist die Polizei nicht zwangsweise auf die Mithilfe angewiesen.

    • genuineparts@infosec.pub
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      edit-2
      5 days ago

      “Nur”. Eh ich würd eher sagen Biometrische sperren zu nutzen ist schlecht. Da dir hier eben das entsperren aufgezwungen werden kann. Das du dich an ein Passwort blöderweise nicht mehr erinnerst ist da schon schwerer dir zur Last zu legen.

      • trollercoaster@sh.itjust.works
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        7
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        5 days ago

        Das Entsperren kann Dir nicht nur aufgezwungen werden, sondern die Fingerabdrücke lassen sich auch ganz einfach klauen, von Allem, was Du anfasst. Oder während Du schläfst. Ein Fingerabdruck taugt bestenfalls als Ersatz für einen Benutzernamen, nicht für ein Passwort. Ist aber schon lange bekannt.

  • gajustempus@feddit.org
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    5
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    5 days ago

    einfaches Mittel gegen:

    • Den RICHTIGEN Finger auf den Scanner auflegen: Telefon wird entsperrt, alles gut
    • Den FALSCHEN Finger auf den Scanner auflegen: Telefon wird entsperrt, löscht sich aber sofort vollständig selbst und setzt sich in die Werkseinstellungen zurück

    gab ja auch mal eine Art Panic-App für genau solche Fälle, die im Notfall alles gelöscht und dafür dann alle Kameras und Mikros eingeschaltet hat, um alles aufzunehmen und ggf. sogar live über eine Panikseite zu streamen.

      • gajustempus@feddit.org
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        1
        ·
        3 days ago

        Durchsetzung des Rechtes, dass man sich nicht selbst belasten muss.

        Man könnte es sogar noch so erweitern, dass ein Smartphone das Postgeheimnis umfasst. DAS kann nur ein Richter aushebeln - und nicht jeder dahergelaufene Polizist.

      • bier
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        3 days ago

        Ist das Recht eines jeden beschuldigten und nur für dritte strafbar.

  • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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    5
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    5 days ago

    Daher: Zweitfaktor PIN festlegen (bei GrapheneOS).

    Somit werden die Faktoren:

    • Sein
    • Wissen

    benötigt um ein Handy zu entsperren. Zudem eine kurze PIN schnell eingegeben werden kann. Da aber PINs relativ schwach sind, sollte nicht nur eine PIN genutzt werden.

    • Diplomjodler@lemmy.worldOP
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      5
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      5 days ago

      Wenn sie gewaltsam deinen Fingerabdruck benutzen darf, ist es bestimmt auch kein Problem, wenn die Frau Polizistin die Pin aus dir rausprügelt.

      • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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        3
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        5 days ago

        Stimmt, dafür kann man aber auch einfach “versehentlich” die Duress PIN - die nach Eingabe sämtliche Daten löscht - geben.

        Oder noch besser, diese PIN auf einen Zettel schreiben den die Polizei “zufälligerweise” findet. Ups!

  • Aniki@feddit.org
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    5 days ago

    Da gab’s mal so ne Diskussion drum.

    Wenn ich mich recht erinnere, können sie zwar Fingerabdruck verlangen, aber nicht PIN. Deswegen verwende ich nur noch PIN.