Sagen wir es mal so: Einerseits macht das Urteil Sinn, andererseits auch nicht.
Das Hauptargument in der Begründung für die Rechtmäßigkeit ist, dass die Polizei so oder so Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung nehmen darf und auch das Handy als Beweismittel direkt eingezogen werden kann. D.h. die Information “Fingerabdruck” ist nicht geschützt und im zweiten Schritt ist es aus Sicht des Datenschutzes sinnvoll, das Handy von der Person direkt entsperren zu lassen, statt die Abdrücke zu nehmen und diese für den Bau einer Prothese o.Ä. weiterzugeben.
Andererseits muss sich niemand selbst belasten oder der Polizei bei der Arbeit helfen (mit eben ein paar Ausnahmen, wie bei der Identitätsfeststellung).
Von daher halte ich es erstmal für einen akzeptablen Kompromiss: Die Polizei bekommt die Information so oder so, also können wir die Sache auch abkürzen, wenn es so einfach ist.
Aber: Im Fall von deutschen Staatsbürgys hat die Polizei in vielen Fällen diese Information bereits, wenn sie den Personalausweis ausließt. Seit 2010 gibt es die Möglichkeit und seit 2021 die Pflicht Fingerabdrücke darauf zu speicher. Dementsprechend ist die Polizei nicht zwangsweise auf die Mithilfe angewiesen.
Sagen wir es mal so: Einerseits macht das Urteil Sinn, andererseits auch nicht.
Das Hauptargument in der Begründung für die Rechtmäßigkeit ist, dass die Polizei so oder so Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung nehmen darf und auch das Handy als Beweismittel direkt eingezogen werden kann. D.h. die Information “Fingerabdruck” ist nicht geschützt und im zweiten Schritt ist es aus Sicht des Datenschutzes sinnvoll, das Handy von der Person direkt entsperren zu lassen, statt die Abdrücke zu nehmen und diese für den Bau einer Prothese o.Ä. weiterzugeben.
Andererseits muss sich niemand selbst belasten oder der Polizei bei der Arbeit helfen (mit eben ein paar Ausnahmen, wie bei der Identitätsfeststellung).
Von daher halte ich es erstmal für einen akzeptablen Kompromiss: Die Polizei bekommt die Information so oder so, also können wir die Sache auch abkürzen, wenn es so einfach ist.
Aber: Im Fall von deutschen Staatsbürgys hat die Polizei in vielen Fällen diese Information bereits, wenn sie den Personalausweis ausließt. Seit 2010 gibt es die Möglichkeit und seit 2021 die Pflicht Fingerabdrücke darauf zu speicher. Dementsprechend ist die Polizei nicht zwangsweise auf die Mithilfe angewiesen.