Gefangene können nach einer rechtswidrigen körperlichen Durchsuchung eine Entschädigung verlangen. Landgerichte müssen die Europäische Menschenrechtskonvention und Urteile des EGMR beachten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Von Max Bauer.
Diese Wertung liegt auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugrunde, die bei der Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes maßgeblich zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 <368 f.>; 111, 307 <317>; 120, 180 <200 f.>; 128, 326 <370 f.>). Mit Entkleidungen und der Inspektion von Körperöffnungen verbundene Durchsuchungen können danach durch die Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt gerechtfertigt sein; sie müssen aber in schonender Weise – unter anderem außerhalb möglichen Sichtkontakts anderer Gefangener oder nicht notwendigen, anwesenden Personals – und dürfen nicht anlasslos, routinemäßig und unabhängig von Verdachtsgründen durchgeführt werden
Eine Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung, die mit einer Inspizierung normalerweise verdeckter Körperöffnungen verbunden ist, greife schwerwiegend in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ein […] Vorliegend habe die Durchsuchung den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entsprochen. […] das bloße Ankreuzen des vorgesehenen Feldes [genüge] nicht den Anforderungen an die gebotene sorgfältige Ermessensausübung.
Darüber war das Personal für die Durchsuchung auch nicht entsprechend geschult.
Willkürliche Eingriffe sind (hoffentlich) kein Alltag. Verhältnismäßigkeit und stichaltige Begründung der Notwendigkeit, Dokumentation der Häufigkeit/Anlass/Funde (damit man überprüfen kann ob das Sinn gemacht hat und wann es zu viel wird), plus professionelle Durchführung von geschultem Personal in entsprechender Umgebung ist schon Vorraussetzung. Ansonsten sind wir nicht in einer JVA sondern im Gulag.
Mich würde stark interessieren was genau daran jetzt eine rechtswidrige körperliche Durchsuchung war.
Solche Durchsuchungen sind doch alltag in JVAs?
Das Verfassungsgericht veröffentlich seine Urteile. Gab hier zwei (hoffentlich ist das den Landrichtenr etc. peinlich).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/05/rk20230519_2bvr007822.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/09/rk20200923_2bvr181019.html Habe das nur überflogen, aber anscheinend ist es schlichtweg illegal solche Untersuchungen zum Alltag zu machen. Man braucht einen spezifischen Grund.
Habe mal das urteil rausgesucht.
Da steht
Darüber war das Personal für die Durchsuchung auch nicht entsprechend geschult.
Willkürliche Eingriffe sind (hoffentlich) kein Alltag. Verhältnismäßigkeit und stichaltige Begründung der Notwendigkeit, Dokumentation der Häufigkeit/Anlass/Funde (damit man überprüfen kann ob das Sinn gemacht hat und wann es zu viel wird), plus professionelle Durchführung von geschultem Personal in entsprechender Umgebung ist schon Vorraussetzung. Ansonsten sind wir nicht in einer JVA sondern im Gulag.
Ich war selbst 3 Jahre in Haft in RLP.
Solche Durchsuchungen sind normales Vorgehen gewesen.
Stand 2022
wb