Es gibt auch gute Nachrichten!
“Wir haben leider zu wenig Personal, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.”
So ziemlich jede Gemeinde überall.
Was natürlich auch in die Tasche gelogen ist. Wenn du einen halbwegs passenden Prozess hinten dran hast, um die Meldungen automatisch zu verarbeiten, dann kannst du dir ja mal ausrechnen wie viele Fahrzeuge ein Kontrolleur bei 55-80€ Bußgeld pro Stunde erwischen muss, um sich zu refinanzieren. Selbst wenn du nicht Mindestlohn zahlst, ist das echt minimal. Auch wenn du konsequent Anzeigen von Bürgern verfolgst, refinanziert sich der Sachbearbeiter schnell.
(Mal abgesehen davon, dass staatliches Handeln sich überhaupt nicht refinanzieren muss. Die Mordkommission macht auch kräftig Miese)
Ich weiß, da rennst Du bei mir offene Türen ein. Sehen nur die Kommunen so nicht, das merkst Du immer wieder, wenn es um dieses Thema geht. War neulich auch als Schlaglicht wahrzunehmen bei dem Wirbel um den selbsternannten “Anzeigenhauptmeister”, da kam auch nebenbei heraus, dass viele Gemeinden viele Knöllchen einfach unter den Tisch fallen lassen, weil “zu teuer” 🤪
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich auf die Weise über eine Milliarde Euro Einnahmen entgehen lassen, als die dümmste aller Regierungen (€DU + Rechtspartei) in diesem Stadtstaat die Parkraumüberwachung eingestellt hatte - Folge: Entgangene Einnahmen in Milliardenhöhe und völlig enthemmtes Parken, übrigens auch zum Schaden vieler Stadtbäume. Der Landesrechnungshof brennt heute noch lichterloh bei dem Thema.
Aber ein jahrelanges Gerichtsverfahren führen, ob man Verstöße gegen die StVO ahnden soll, das ist drin?
Gehwegparken ist allerdings gar nicht das Problem.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein RadfahrerDas Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!
Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: “Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt” (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.
Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.
unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m
Wieso? Autos haben auf dem Gehweg genauso wenig verloren wie auf dem Radweg.
Für dich nicht? Allgemein nicht?
Ich empfinde (als Radfahrer und Fußgänger) gehwegparken als massives Problem. Radwegparken genauso.
Ich kann halt nur für mich sprechen. Auf meinen täglichen Strecken sehe ich unzählige Autos die mit respektloser Selbstverständlichkeit auf Radwegen geparkt werden. Auf Fußwegen sehe ich keine Autos stehen.
Ab und an mal in Einfahrten einfach quer über Rad- und Fußweg, aber die absolute Mehrheit benutzt hier nur den Radweg als Bedarfsparkplatz.
Ah okay. Ich sehe jedes mal, wenn ich vor die Tür gehe, so 5 Autos auf Fußwegen, die Radwege sind aber meistens frei. So unterschiedlich kann die Realität aussehen.
Ne unangenehmer es für Autofahrer in der Stadt wird, desto besser für Radfahrer