Es gibt auch gute Nachrichten!

  • 𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.ml
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    15
    ·
    7 months ago

    Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.

    Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.

    • cron@feddit.de
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      20
      ·
      7 months ago

      Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:

      Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: “Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt” (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.

    • Lhianna@feddit.de
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      4
      ·
      7 months ago

      Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.

      • 53hhj
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        3
        ·
        7 months ago

        unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m