Erstmals verweigert der Freistaat Bayern einer Klimaaktivistin, die erfolgreich auf Lehramt studiert hat, die Übernahme ins Referendariat. Begründung: Ihr Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Erstmals verweigert der Freistaat Bayern einer Klimaaktivistin, die erfolgreich auf Lehramt studiert hat, die Übernahme ins Referendariat. Begründung: Ihr Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Kann man drüber diskutieren, aber solange Legislatur und Justiz so rechts sind, wie sie sind, wird das vermutlich nicht passieren. Ich denke aber, es gibt durchaus gute Argumente dazu, denn auch Artikel 14 GG:
Es ist ja relativ einfach zu sehen, dass dies bei Privateigentum selten gegeben ist. In meinen Augen also eine gute Grundlage für Kollektiviesierung.