Das soll funktionieren? Man könnte doch zum Beispiel eine Tochter-Briefkasten-Firma schaffen, alle Profite dorthin verschieben, und hat das “gebundene” Vermögen befreit.
Sie verweisen auf große Unternehmen wie Bosch und Zeiss. Bei großen Unternehmen kann man sich aber einen Aufsichtsrat leisten und nur so lässt sich eine gewisse Kontrolle behalten ohne Geschäftsführer zu sein. Bei einem kleinen Unternehmen wird das nichts.
Nein,kann man nicht,da die Tochterfirma im eigentlich geplanten Modell ja auch wieder den Eigentumsrechten der Mutter unterliegt. Denkbar wäre nur, eine Tochter mit anderen Eigentumsverhältnissen zu schaffen (z.B. 30% Mutter, 70% andere) - hier dürften dann zwar Gewinne entnommen werden, werden aber im großen Umfang Gewinne auf dieses Unternehmen verschoben macht sich die Geschäftsführung aber schnell straf- und haftbar. Auch sind die Gewinne noch nicht mal der große Punkt, eher die Verschiebung Bestandswerten der Unternehmen. Diese auf Tochtergesellschaften mit anderer Eigentümerschaft zu verschieben ist im eigentlich geplanten Modell gar nicht möglich.
Boah, der Name ist ja übertrieben sexy:
GmgV
Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Dahingehend auch komisch, weil das gebundene Vermögen offenbar die beschränkte Haftung sticht. Eigentlich müsste es ja GmbHugV heißen.
Das die FDP nix wirksames gegen Kapitalmarkt-Heuschrecken tut. Sowas aber auch. Colour me surprised
Vor Monaten wurde ein Ministeriumsvertreter gefragt, warum sich das so zieht, wenn doch in Koalitionsvertrag etc. Er vermittelte den Eindruck, dass es eher noch sorgfältige Bearbeitung von Details ist. Das hier klingt schon nach ziemlich großen Unterschieden zu den Vorschlägen der Initiative.