Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, “zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen”.

  • scorpionix@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    34
    ·
    8 months ago

    Ja ja, freier Markt und so, aber nur wenn es den Unternehmen auch nützt.

    Wenn Kapazitäten ins Ausland verlagert werden, weil dort billiger (sprich “mit weniger Lohn und Arbeitsschutz”) produziert werden kann, dann ist das super. Kommen diese günstigeren Güter aber zurück, ohne dass das Unternehmen die entsprechende Marge kassiert, ist das natürlich wieder ein Fall fürs Gericht.

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      19
      ·
      8 months ago

      Ich verstehe das auch überhaupt nicht.

      Kann das VW auch bei allen gewerblichen Gebrauchtwagenhändlern sagen “so der muss jetzt verschrottet werden, wir verbieten die Nutzung unserer Marke, weil der Golf 5 nicht mehr verkauft werden soll”?

      Oder dürfte der Händler die Markenzeichen abnehmen und es dann doch verkaufen? Wie kann das denn bitte in einer Marktwirtschaft legal sein, dass existierende legale Produkte einfach nicht verkauft werden dürfen, weil es nicht in die globale Strategie der Firma passt? Das ist doch schon halbe auf dem Weg zur Oligarchie.

      • VeganCheesecake
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        4
        ·
        edit-2
        8 months ago

        Mir erschließt sich das ganze eh nicht. Der Konzern hat die Wagen ja aus freien Stücken mit den entsprechenden Logos versehen in den Verkauf gegeben. Das zu verkaufende Fahrzeug als Importeur dann einen “VW Id.6” zu nennen ist ja eine rein faktische Beschreibung des Ganzen.

        Eher nachvollziehen könnte ich, wenn es im Kaufvertrag eine Klausel gegen den gewerbsmäßigen Weiterverkauf durch den Käufer gäbe, aber davon ist hier ja nicht die Rede.

        Am Ende bin ich natürlich nur Westentaschenjurist, und könnte wenn es mich wirklich interessiert auch einfach mal das Urteil lesen, aber stattdessen kommentiere ich lieber fröhlich.