Es gibt auch gute Nachrichten!

  • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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    fedilink
    Deutsch
    1527 days ago

    Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.

    Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.

    • @cron@feddit.de
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      fedilink
      Deutsch
      2027 days ago

      Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:

      Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: “Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt” (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.

    • @Lhianna@feddit.de
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      Deutsch
      427 days ago

      Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.

      • @53hhj
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        Deutsch
        327 days ago

        unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m