Es gibt auch gute Nachrichten!

  • cron@feddit.de
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    32
    ·
    4 months ago

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!

    Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.

    • 𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.ml
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      15
      ·
      4 months ago

      Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.

      Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.

      • cron@feddit.de
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        20
        ·
        4 months ago

        Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:

        Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: “Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt” (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.

      • Lhianna@feddit.de
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        4
        ·
        4 months ago

        Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.

        • 53hhj
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          3
          ·
          4 months ago

          unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m