Mehrere Urlauber aus Deutschland stehen im Verdacht, eine junge deutsche Touristin am Ballermann vergewaltigt zu haben. Fünf Männer müssen in Untersuchungshaft, eine Person kommt frei.
In Deutschland sogar bis 15 Jahre (“Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren”). Das Problem (insofern man milde Strafen als Problem sieht) ist eher, dass dieses Strafmaß praktisch nie ausgeschöpft wird, und dass im vorliegenden Fall in Deutschland möglicherweise Jugendstrafrecht zur Anwendung käme.
Es ist interessant, dass alle Beteiligten in dem Fall Deutsche sind und der Fall in Spanien verhandelt werden soll. Das bedeutet ja auch, dass die betroffene Frau ggf. auch wieder zurück auf Mallorca muss, wenn der Fall dort verhandelt wird.
In Deutschland sogar bis 15 Jahre (“Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren”). Das Problem (insofern man milde Strafen als Problem sieht) ist eher, dass dieses Strafmaß praktisch nie ausgeschöpft wird, und dass im vorliegenden Fall in Deutschland möglicherweise Jugendstrafrecht zur Anwendung käme.
Es ist interessant, dass alle Beteiligten in dem Fall Deutsche sind und der Fall in Spanien verhandelt werden soll. Das bedeutet ja auch, dass die betroffene Frau ggf. auch wieder zurück auf Mallorca muss, wenn der Fall dort verhandelt wird.