In Koblenz wurden diverse Fahrradpiktogramme auf den Straßen für illegal erklärt.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/fahrradpiktogramme-in-koblenz-100.html
Forschungsprojekt: https://www.svpt.uni-wuppertal.de/de/home/forschung/projekte/radfahren-bei-beengten-verhaeltnissen/
@django @fahrrad @koblenz @fedibikes
Mit der Begründung können wir auch die 30 bzw. 50 km Beschränkungen auf der Straße oder die Behindertenpiktogramme auf Parkplätzen abschaffen. Alles keine zugelassenen Verkehrszeichen.@django @fahrrad @koblenz @fedibikes Interessant wäre das Ergebnis der Studie gewesen. Kann das irgendwo nach lesen?
@Clagor @fahrrad @koblenz @fedibikes
Ich glaube, das müsste diese sein:https://www.svpt.uni-wuppertal.de/de/home/forschung/projekte/radfahren-bei-beengten-verhaeltnissen/
“Mit der Zunahme der Zahl der Radfahrenden in Deutschland nimmt auch die Nachfrage nach Radver-
kehrsinfrastruktur zu. Aufgrund zu geringer Querschnittsbreiten ist es jedoch nicht immer möglich,
dem – insbesondere durch ein höheres Sicherheitsgefühl im Seitenraum bedingten – Wunsch vieler
Radfahrender nach separater Radverkehrsinfrastruktur nachzukommen. In solchen Fällen werden teils
Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht oder Hinweisschilder am Fahrbahnrand aufge-
stellt. Sie sollen das Recht Radfahrender, auf der Fahrbahn zu fahren, verdeutlichen und Kfz-Fahrende
darauf hinweisen, dass mit Radfahrenden auf der Fahrbahn gerechnet werden muss und diese mit
ihnen zu teilen ist. Die Maßnahmen sind derzeit so nicht in der StVO vorgesehen, entsprechend hatte
das Forschungsprojekt „Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hin-
weisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit“ zum Ziel, erste umfassende wissenschaftliche
Erkenntnisse zur Wirkung der Maßnahmen auf Regelwissen, Einstellungen und Verhalten der Ver-
kehrsteilnehmenden sowie auf das Unfallgeschehen in Deutschland zu gewinnen. Es wurde gefördert
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Mitteln zur Umsetzung
des Nationalen Radverkehrsplans 2020, und wurde in Kooperation des Fachzentrums Verkehr der Ber-
gischen Universität Wuppertal und der Professur Diagnostik und Intervention der Technischen Univer-
sität Dresden durchgeführt.
20 Strecken in 15 Kommunen in Deutschland wurden für Vorher-/Nachher-Untersuchungen sowie für
Erhebungen im Bestand ausgewählt. Die Ergebnisse waren positiv und lassen einen eindeutigen Bedarf
an einer solchen Neuregelung für Abschnitte des Basis- oder Vorrang-Radnetzes erkennen, in denen
selbst bei Verzicht auf Parkreihen keine regelkonforme Radverkehrsanlage unterzubringen ist. In Vide-
oanalysen zeigte sich eine Abnahme an Überholvorgängen von Radfahrenden durch Kfz, was in der
Folge eine Zunahme der Zahl der Hinterherfahrten von Kfz bedeutete. Wenngleich sich örtlich teils
deutliche Verschiebungen mit größerem Abstand der Radfahrenden vom ruhenden Verkehr zeigten,
so verschoben sich insgesamt sowohl die Fahrlinien der Rad- als auch der Kfz-Fahrenden kaum. Die
Geschwindigkeit der Kfz nahm im Mittel leicht ab. Der Anteil von Radfahrenden auf dem Gehweg re-
duzierte sich, auf der Fahrbahn stieg er an, was sich auch mit dem berichteten Verhalten der Verkehrs-
teilnehmenden in Vor-Ort-Befragungen auf den Untersuchungsstrecken sowie postalischen und On-
line-Befragungen im Streckenumfeld deckte. Zudem verbesserte sich das Regelwissen der Befragten,
wo Radfahren auf der Untersuchungsstrecke erlaubt war. Die Befragten fühlten sich nach der Maß-
nahmenumsetzung signifikant sicherer als zuvor und empfanden Interaktionen mit anderen Verkehrs-
teilnehmenden im Mischverkehr als angenehmer. Die Daten aus Unfalluntersuchungen und den Vide-
oanalysen deuten auf eine Verringerung des individuellen Unfallrisikos der Radfahrenden an Knoten-
punkten sowie eine Reduktion der Konfliktschwere im Seitenraum und auf der Fahrbahn hin. Eine Ana-
lyse von durchgeführten Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen sowie die Gespräche mit den Befragten
deuten auf die Notwendigkeit hin, die Gründe für das Markieren von Piktogrammen auf der Fahrbahn
bzw. Aufstellen von Hinweisschildern am Fahrbahnrand wie zu geringe Querschnittsbreiten und die
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zu kommunizieren.
Die Ergebnisse aus der vorliegenden Untersuchung lassen insgesamt auf einen positiven Einfluss der
umgesetzten Maßnahmen auf objektive und subjektive Sicherheit schließen. Die eher geringe Verän-
derung der Fahrlinien der Radfahrenden ist darauf zurückzuführen, dass diese meist am rechten Rand
der Piktogramme fuhren. Es ist daher zu empfehlen, die Piktogramme mittig auf dem Fahrstreifen zu
platzieren, um zu vermeiden, dass Radfahrende in der sog. „Dooring“-Zone, also im Bereich sich mög-
licherweise öffnender Türen parkender Kfz, fahren.”@django @fahrrad @koblenz @fedibikes Danke schön, nach dem Ergebnis im Bericht, warum lässt man das nicht einfach?
Die Maßnahmen sind derzeit so nicht in der StVO vorgesehen
Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf!
Und natürlich sollen diesen körnerfressenden Gutmenschenhippies gefälligst Angst vor
der HerrenrasseAutofahrern haben…@EyIchFragDochNur Ich bin beides, also Auto und Radfahrer und seit ich vor rund 10 Jahren begonnen habe deutlich mehr Fahrrad zu fahren, kann mir schon öfter der Gedanke das es sehr helfen würde wenn jeder Autofahrer im Jahr 500 Kilometer mit dem Rad zurück legen müsste. Einfach um alle Perspektiven zu kennen.
Absolut dafür. Und es müssen ja keine 500km sein, eine stunde im Stadtverkehr reicht normal schon für mehrere nahtoderfahrungen.
500km im Jahr sind gar nicht so viel, das sind vielleicht so 1-2 Stunden alle 2 Wochen.
Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf!
Verboten weil illegal?