• gr8b8m8@feddit.de
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    1 year ago

    Bin selbst kein Jurist, aber Notwehr lag schonmal nicht vor, da das keine Nötigung gegen den Fahrer war. Der Kleintransporter war in der ersten Reihe und laut der “zweiten-Reihe” Rechtssprechung ist bei solchen Fällen eine Nötigung höchsten ab der zweiten Reihe gegeben, wo ein Auto dann von vorne und hinten mit anderen Autos “zugestellt” ist. Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.

    • mackpack@feddit.de
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      1 year ago

      Notwehr kann nicht nur die eigenen sondern auch die Rechtsgüter anderer schützen. Der Kleintransporter in der ersten Reihe kann also seinen Hintermann durch Nothilfe schützen. Wobei das vorraussetzt, dass der eigentlich Angegriffene den Angriff nicht schlicht dulden will.

      Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.

      “Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.