Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:
Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren
Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:
der Deutsche Bundestag
der Bundesrat
die Bundesregierung
Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.
Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:
Qualle
Die Bundesregierung könnte das ganze also sehr wohl anstoßen.