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    10 months ago

    Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:

    Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren

    Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

    • der Deutsche Bundestag
    • der Bundesrat
    • die Bundesregierung

    Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

    Qualle

    Die Bundesregierung könnte das ganze also sehr wohl anstoßen.