• Der aus Aux@feddit.deOP
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    1 year ago

    Das Bundesverfassungsgericht hat drei Abiturienten aus Bayern Recht gegeben, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen geklagt hatten. Im Allgemeinen jedoch seien solche Vermerke möglich.Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zu Zeugnisvermerken bei Schülern mit Legasthenie aufgehoben. Drei Abiturienten aus Bayern hatten geklagt, weil in ihren Abiturzeugnissen aus dem Jahr 2010 vermerkt wurde, dass ihre Rechtschreibleistungen in Deutsch und teilweise auch in Fremdsprachen wegen einer ärztlich bescheinigten Legasthenie nicht benotet worden seien. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten die drei Männer 2015 mit einer Klage keinen Erfolg.

    Ähnliche Vermerke im Allgemeinen rechtens. Das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern jetzt im konkreten Fall recht. Im Allgemeinen jedoch verwies der Senat auf die Möglichkeit eines Zeugnisvermerks. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit könne dies sogar geboten sein, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in Karlsruhe. Dies dürfe aber nicht wie im Fall aus Bayern auf Fälle der Lese- und Rechtschreibstörung Legasthenie begrenzt werden, da sonst legasthene Schülerinnen und Schüler benachteiligt würden.>

  • 🦄🦄🦄@feddit.de
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    1 year ago

    Wenn es denn wirklich um Chancengleichheit geht, wieso macht man den Vermerk dann nicht einfach freiwillig? Sehr fadenscheinig.

    • taladar@feddit.de
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      1 year ago

      Scheinbar ist der Vermerk ja die Erklärung für die Abwesenheit der entsprechenden Note, das ist also nicht wirklich etwas was man komplett weg lassen kann.

      • _edge@discuss.tchncs.de
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        1 year ago

        Wenn ich das richtig verstanden habe, war das so: Die Schüler wurden auf eigenen Antrag anders behandelt. Die Deutsch-Note im Abizeugnis wurde ohne Berücksichtigung der Rechtschreibung ermittelt. Das wurde im Zeugnis vermerkt, also ein Art Fußnote “Deutsch: 1.0 (*) Rechtschreibung wurde nicht berücksichtigt wegen ärztlicher Diagnose Legasthenie”

        Die Betroffenen konnten wegen der Sonderbehandlung eine bessere Note erzielen. Ohne die Diagnose wäre die Leistung schlechter bewertet worden, dass er Aufsatz inhaltlich sehr gut, aber eben mit ungenügender Rechtschreibung war. (Oder so.)

        Das Gericht hat jetzt festgestellt, dass das grundsätzlich auch geboten ist, eine solche Sonderbehandlung im Zeugnis zu vermerken. Nur im konkreten Fall, hat es den Kläger nachgegeben, da andere Sonderfälle auch nicht vermerkt werden.

        • state_electrician@discuss.tchncs.de
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          1 year ago

          Hm, ich weiß nicht, ob ich es OK finde, wenn medizinische Diagnosen gegen deinen Wunsch auf offiziellen Dokumenten landen. Aber gut, das Thema ist zu kompliziert für einfache Antworten.

        • docoptix@feddit.de
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          1 year ago

          Bei uns in Schleswig-Holstein um die Jahrtausendwende war es so, daß in allen Fächern (ja auch Mathe) Punktabzüge wegen zu schlechter Rechtschreibung gemacht wurden. Insbesondere auch der der Abi-Abschlußprüfung. Die “eingetragenen Legastheniker” haben also alle Noten (und damit auch den so wichtigen Abi-Durchschnitt) damit behandeln können.

        • Hubi@feddit.de
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          1 year ago

          Im Endeffekt wird es halt spätestens beim Bewerbungsgespräch zum Thema. Der Vermerk ist einfach eine Begründung, die muss es früher oder später geben wenn man nicht bei der Jobsuche benachteiligt werden möchte. So wie das Fehlen jeder anderen Note. Als Legastheniker verstehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht.

          • 🦄🦄🦄@feddit.de
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            1 year ago

            Selbstbestimmung. Wenn ich das Thema beim Vorstellungsgespräch ansprechen möchte, kann ich das doch machen. Wieso muss das Schulsystem mir das aufzwängen?

            • ebikefolder@feddit.de
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              1 year ago

              Das gilt doch dann für jede Note im Zeugnis.

              Wenn du eine gute Deutschnote auf dem Zeugnis hast und es gibt keinen Vermerk, dass die Rechtschreibung nicht bewertet wurde… das könnte später für ziemliche Verwirrung sorgen.

              • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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                1 year ago

                Das finde ich ziemlich konstruiert. Dann müsste sich dein Chef also merken, dass du in Deutsch eine gute Note hattest, wo es eh hauptsächlich um Gedichtinterpretation und ähnliches ging, aber sich dann über deine Rechtschreibung ärgern, und dann auch noch Fragen, wie das kommt. Dann kannst du ja immer noch sagen, dass eine Legasthenie vorliegt. Du musst aber auch nicht, weil deine medizinischen Befunde deinen Arbeitgeber in aller Regeln nichts angehen.

                Die Alternative wäre, dass die Legasthenie im Zeugnis steht, und sich der AG denkt “ach nee, nicht so nen Vollidiot, der zu blöd zum Schreiben ist. Nehmen wir lieber einen anderen Kandidaten.” Und schon wird damit Diskriminierung auf Basis der Gesundheit ermöglicht, auch wenn das gar nichts mit deiner tatsächlichen Leistung in dem entsprechendem Beruf zu tun hat.

                • taladar@feddit.de
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                  1 year ago

                  Das ist aber nur Diskriminierung im strengen Wortsinne, nicht im negativen Sinne. Wenn ein Beruf viel Schreiben beinhaltet und jemand halt (aus was für Gründen auch immer, selbst Schuld bis total unverschuldet) nicht gut darin ist zu Schreiben sollte diese Person den Beruf auch nicht bekommen.

                  In der gleichen Art und Weise wie ich ja auch keinen Beinlosen als Fußballer einstelle auch wenn er nicht Schuld daran ist dass er keine Beine hat.