Wie sollte ich mich in einem Bußgeldverfahren verhalten, bei dem ich jetzt nach Erhalt des Schriebs Einspruch eingelegt habe?
Mir wird zur Last gelegt, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein und den Radweg nicht benutzt zu haben, der für meine Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
Gerade das mit dem Rotlicht ärgert mich, weil ich sicher bin, bei grün rübergefahren zu sein. Ich habe keine Zeugen, weil sehr wenig los war und bestimmt auch keiner auf mich geachtet hat. Ich weiß auch nicht aus welcher Richtung die Polizei (im Auto) die Ampel gesehen hat.
Hier der Auszug aus dem Brief:
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a.3 BKat
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237),
obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.1 BKat
Bemerkungen / Tatfolgen:
Ca. 2 Sekunden, nachdem der Betroffene das Rotlicht missachtete,
schaltete das Lichtzeichen um auf Grün.
Ich habe maximal einen Punkt in Flensburg, und ein Anwalt für Verkehrsrecht will 200€ für eine Anfangsberatung. Was steht auf dem Spiel? Lohnt sich der Ärger? Edit: details hinzugefügt
In Hamburg gibt es viele Ampeln, die abhängig von der Richtung mit mehreren Sekunden Versatz umschalten. D.h. derselbe Übergang ist aus der einen Richtung noch rot, aus der anderen aber schon grün.
Vielleicht ist das bei der Ampel ja auch so.
Ich weiß auch nicht aus welcher Richtung die Polizei (im Auto) die Ampel gesehen hat.
Wie hat dann die Polizei deine Identität ermittelt? Es kann doch nur heißen, dass es einen Zeigen gab der dich persönlich kennt und deine Adresse bei der Anzeige angegeben hat.
Naja, oder die Polizei hat es selbst gesehen, ist ihm gefolgt und hat daher die Identität…
OP sagt in seinem neuen Kommentar, dass er/sie von Polizisten angehalten wurde. Das sagt er/sie aber im Beitrag nicht. Diesen habe ich so verstanden, dass er/sie von keinen Zeugen weiß. Das stimmt aber nicht. Die zwei Polizisten sind Zeugen. Das ganze Thema hat sich damit erledigt.
Ahh, den hatte ich nicht gesehen…
Du solltest auch schreiben welche Art von Rotlichtverstoss dir vorgeworfen wird.