• Tartufo@lemmy.world
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    24
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    1 year ago

    Zwar könne die EU im Bereich besonders schwerer Kriminalität Mindeststrafen vorschreiben, dies umfasse jedoch nicht die Vergewaltigung.

    Sag mir, dass du Lack gesoffen hast, ohne mir zu sagen, dass du Lack gesoffen hast. Was bitte ist an einer Vergewaltigung nicht “besonders schwer”? Alleine die ganzen Folgen für das Opfer… Der Typ würde doch komplett zusammenbrechen, wenn er nur die Hälfte davon ertragen müsste.

    • Ooops@kbin.social
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      1 year ago

      Nein, die deutschen Medien haben Lack gesoffen und belügen uns deshalb mal wieder:

      Die Begründung nach Art 83 Abs 1 AEUV lautet in Wirklichkeit:

      “Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität festlegen, die aufgrund der Art oder der Auswirkungen der Straftaten oder aufgrund einer besonderen Notwendigkeit, sie auf einer gemeinsamen Grundlage zu bekämpfen, eine grenzüberschreitende Dimension haben.”

      In wie fern hat Vergewaltigung grenzüberschreitende Dimensionen und erfordert gemeinsame Strafverfolgung? Der Punkt ist höchstens relevant für Waffen- oder Menschenhandel…

      • Liška@feddit.de
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        1 year ago

        Danke!

        Verabschiedung des Teils würde demnach gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 4 I, 5 I EUV) verstoßen und wäre somit als Ultra-vires-Akt nach deutscher verfassungsrechtlicher Lesart mit dem Grundgesetz unvereinbar!

        … Dass Journalisten die über so etwas berichten, nichteinmal diese europa- / verfassungsrechtlichen Basics drauf haben, ist echt immer wieder erschreckend!

        • 30p87@feddit.de
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          1 year ago

          Da hat wohl Chat GPT 3.5 bei der Recherche für die Artikel geholfen.

      • schnurrito@discuss.tchncs.de
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        1 year ago

        und das ist auch gut so. EU-Recht ist schwieriger wieder zu ändern als nationales Recht, wenn man draufkommt, dass etwas nicht funktioniert. Das heißt, es ist gut und richtig, dass die EU nur Dinge regelt, die notwendigerweise in allen Mitgliedsstaaten gleich sein müssen, damit Binnenmarkt etc. funktionieren. Sexualstrafrecht kann ruhig von Mitgliedsstaat von Mitgliedsstaat unterschiedlich sein ohne böse Konsequenzen.