Keine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation scannen, nur noch bei begründetem Verdacht und (fast) keine verpflichtende Alterskontrolle mehr - ein Kompromissvorschlag aus dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament würde dem Gesetz zur Chatkontrolle viele Giftzähne ziehen.
Da ist dann die Frage ob ein erhärter Verdacht eine vorschnelle Untersuchung juristisch heilen kann.
Heißt: kann einfach Mal auf gut Glück geschaut werden und wenn man was findet passt das oder liegen da harte Vorgaben an? Ich hoffe auf zweiteres