Ist es möglich einen leiblichen Vater komplett zu enteeben, auch ohne Pflichtanteil, wenn man seit über 10 Jahren keinen Kontakt hat und dieser entsprechend auch keine Verzichtserklärung unterschreiben würde?

Es gibt keine direkten Erben wie Kinder.
Der Ehepartner soll am besten 100% bekommen, Mutter unterschreibt Verzichtserklärung.

  • martin_uieafa@feddit.de
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    2 years ago

    Leider nicht direkt. Aber wenn der Ehepartner alles bekommen soll, ist ein Berliner Testament eine Option. So wird das Geld bei dem Partner praktisch “geparkt” und im Idealfall überlebt der Partner deinen Vater.

    Kurz & knapp
    Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich mit dem ein Berliner Testament zum Alleinerben bestimmen
    Der länger lebende Partner erbt zunächst das gesamte Vermögen
    Erst wenn beide Partner verstorben sind erben die Kinder/nächsten Verwandten
    Bei großem Vermögen sind steuerliche Nachteile möglich
    https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/berliner-testament/

    Das Berliner Testament hat aber andere (zum Teil massive) Nachteile.

    • Jimster@feddit.de
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      2 years ago

      Das ist meines Wissens nicht richtig. Sobald das Geld an den Partner vererbt ist ist es seines und sein Testament gilt im Todesfall - und in dem wird der Vater wohl kaum freiwillig bedacht sein. Die fette Passage bezieht sich auf den Fall, dass VOR dem Tod alle anderen Erben gestorben sind.

      • martin_uieafa@feddit.de
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        2 years ago

        Pflichtanteile sind davon doch aber unberührt? Ggf. könnte der Vater versuchen bei einem Berliner Testament den Pflichtanteil sogar einklagen.
        Ansonsten könnten uneheliche/voreheliche Kinder des TS auch komplett ohne Erbe ausgehen.

        sein Testament gilt im Todesfall

        Die Formulierung finde ich unglücklich. Es ist nicht “sein” Testament, sondern das gemeinsame. Genau dieser Vorteil kann ja auch später mal zum massiven Nachteil werden. Es ist nicht dasTestament von der Partnerin des TS, sondern eine gemeinsame Willenserklärung von beiden zusammen. Dadurch gelten auch die gesetzlichen Regelungen, welche die Verwandten des TS betreffen, wenn die Partnerin stirbt. Sie kann ja nicht ohne weiteres nach dem Tod des TS ein neues Testament aufsetzen, da das vorhandene nicht mehr (ohne weiteres) aufgelöst wer den kann.

        Edit: Passend dazu: Die Partnerin wird nicht “Erbin”, sondern “Vorerbin”:
        https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/vor-und-nacherbschaft/vorerbe.html