Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.
Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.
Ganz elegant finde ich das auch nicht, aufgrund Liebichs queerfeindlicher Aussagen (Parasiten der Gesellschaft) wird allerdings oft davon ausgegangen, dass es sich bei Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags um reine Provokation handelt.
Ok! Angesichts der Androhung von Klagen gegen Parteien, die Liebich deadnamen oder misgendern, ist das dann wohl von der Taz explizit als Provokation gedacht.