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    3 hours ago

    Es gab in der Weimarer Verfassung den Artikel 27, der klar formuliert hat, dass der Reichstag in der Übergangsphase lediglich die Geschäfte führt. Das GG hat hier eine Regelungslücke aus historischem Kontext heraus. Logisch und dogmatisch ist es richtig, dass der Bundestag die Befugnis zur Grundgesetzänderung nicht mehr hat. Insofern ist das meiner Meinung nach richtig, wenn die Grünen hier nicht zustimmen. Was CDU/SPD bzw. Merz und Klingbeil abziehen ist demokratisch das letzte.