Nein, eigentlich nicht. Du hast recht auf Erfüllung der gebuchten Leistung oder Minderungen des Preises. Das lässt sich heutzutage tatsächlich recht problemlos erzwingen.
Vermutlich schon. Bei den Telekomverträgen steht eine Mindestübertragungsrate im Vertrag, solange die erreicht wird kannst du keine Preisminderung geltend machen. Bei Vertrag mit 100 MBit/s ist die Mindestleistung 54 MBit/s, wird beim OP also erreicht.
Ich habe grundsätzlich das gleiche Problem. Bezahle einen Vertrag mit 250 MBit/s, weil ich zu weit vom DSLAM entfernt bin wird der Vertrag automatisch auf eine “light-Variante” mit 175 MBit/s geändert, bei gleichem Preis. Da sind dann nur noch 125 MBit/s garantiert, 150 MBit/s kommen wirklich an. Also laut Vertrag alles tutti.
Es wird sich an der Maximalleistung orientiert, nicht minimal.
Die vertraglich vereinbarte maximale Geschwindigkeit im Download muss an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal zu 90 Prozent erreicht worden sein. Dies entspricht dem Wert von mindestens 90 Mbit/s.
Daraus würde ich einen Anspruch für OP ableiten.
Deinen Fall finde ich sehr kurios. Automatisch einseitig einen Vertrag auf einen mit niedrigerer Geschwindigkeit zum gleichen Preis zu ändern klingt hochgradig illegal. Wüsste gerne welcher Anbieter das ist. Da würde ich tatsächlich mal bei der Verbraucherzentrale bzw. Bundesnetzagentur nachfragen ob das rechtens ist. Kann ich mir nur schwer vorstellen. Sich als Anbieter aus der verpflichteten Leistungserbringen herauszuwieseln in dem man den Nutzer einfach eigenwillig auf irgendwelche gleichpreisigen Fantasievarianten umbucht darf es eigentlich nicht geben. Aber, ich bin kein Anwalt.
Bin mir sehr sicher, dass es so passt. Ist bei der Telekom und ich bin nicht der einzige bei dem es so läuft. Bei Vertragsabschluss wird klar angezeigt, dass die Leistung reduziert ist. Bzw. hätte ich Glaube ich damals Sonderkündigungsrecht gehabt, da die eigentlich gebuchte Leistung von 250 nicht erreicht wurde. Ich habe also als Kunde entschieden, dass es so für mich trotzdem in Ordnung ist. Die Alternative wäre ein Vertrag mit max. 100 MBit/s gewesen und da O2, Vodafone und Co auch nur den Anschluss von der Telekom weiterverkaufen, da keine eigenen Kabel gelegt, wäre diese Vertragskonstellation bei denen genauso gewesen.
Zusätzlich muss ich sagen, dass ich durch meinen Arbeitgeber einen Rabatt bekomme und somit weniger als für einen 100 MBit/s Anschluss zahle. Aber diesen Rabatt hätte ich natürlich auch bekommen, wenn ich die volle Leistung, oder einen anderen Vertrag abgeschlossen hätte.
Edit: in dem Link der BNetzA von dir ist auch der entscheidende Satz bei Modell 2 genannt: “Beispiel: Ein Kunde hat einen Tarif mit maximal 250 Mbit/s (normalerweise zur Verfügung stehend 200 Mbit/s) gebucht…”, steht auch so im Produktblatt/ Vertragsgedöns. Nur bei mir halt mit 175 und 145, bzw. bei OP mit 100 und 54.
Nein, eigentlich nicht. Du hast recht auf Erfüllung der gebuchten Leistung oder Minderungen des Preises. Das lässt sich heutzutage tatsächlich recht problemlos erzwingen.
Siehe https://www.verbraucherzentrale.de/digitale-welt/internetbandbreite-unterschritten-minderung-berechnen-und-einfordern-73936
Und https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/Minderungshoehe/artikel.html
Vermutlich schon. Bei den Telekomverträgen steht eine Mindestübertragungsrate im Vertrag, solange die erreicht wird kannst du keine Preisminderung geltend machen. Bei Vertrag mit 100 MBit/s ist die Mindestleistung 54 MBit/s, wird beim OP also erreicht.
Ich habe grundsätzlich das gleiche Problem. Bezahle einen Vertrag mit 250 MBit/s, weil ich zu weit vom DSLAM entfernt bin wird der Vertrag automatisch auf eine “light-Variante” mit 175 MBit/s geändert, bei gleichem Preis. Da sind dann nur noch 125 MBit/s garantiert, 150 MBit/s kommen wirklich an. Also laut Vertrag alles tutti.
Gerne korrigieren wenn ich falsch liege.
Es wird sich an der Maximalleistung orientiert, nicht minimal.
Daraus würde ich einen Anspruch für OP ableiten.
Deinen Fall finde ich sehr kurios. Automatisch einseitig einen Vertrag auf einen mit niedrigerer Geschwindigkeit zum gleichen Preis zu ändern klingt hochgradig illegal. Wüsste gerne welcher Anbieter das ist. Da würde ich tatsächlich mal bei der Verbraucherzentrale bzw. Bundesnetzagentur nachfragen ob das rechtens ist. Kann ich mir nur schwer vorstellen. Sich als Anbieter aus der verpflichteten Leistungserbringen herauszuwieseln in dem man den Nutzer einfach eigenwillig auf irgendwelche gleichpreisigen Fantasievarianten umbucht darf es eigentlich nicht geben. Aber, ich bin kein Anwalt.
Bin mir sehr sicher, dass es so passt. Ist bei der Telekom und ich bin nicht der einzige bei dem es so läuft. Bei Vertragsabschluss wird klar angezeigt, dass die Leistung reduziert ist. Bzw. hätte ich Glaube ich damals Sonderkündigungsrecht gehabt, da die eigentlich gebuchte Leistung von 250 nicht erreicht wurde. Ich habe also als Kunde entschieden, dass es so für mich trotzdem in Ordnung ist. Die Alternative wäre ein Vertrag mit max. 100 MBit/s gewesen und da O2, Vodafone und Co auch nur den Anschluss von der Telekom weiterverkaufen, da keine eigenen Kabel gelegt, wäre diese Vertragskonstellation bei denen genauso gewesen.
Zusätzlich muss ich sagen, dass ich durch meinen Arbeitgeber einen Rabatt bekomme und somit weniger als für einen 100 MBit/s Anschluss zahle. Aber diesen Rabatt hätte ich natürlich auch bekommen, wenn ich die volle Leistung, oder einen anderen Vertrag abgeschlossen hätte.
PDF Produkblatt 175
PDF Produkblatt 250
Edit: in dem Link der BNetzA von dir ist auch der entscheidende Satz bei Modell 2 genannt: “Beispiel: Ein Kunde hat einen Tarif mit maximal 250 Mbit/s (normalerweise zur Verfügung stehend 200 Mbit/s) gebucht…”, steht auch so im Produktblatt/ Vertragsgedöns. Nur bei mir halt mit 175 und 145, bzw. bei OP mit 100 und 54.