Wir brauchen irgendwann eine Änderung genau solcher Regelungen - es geht nämlich gar nicht, dass “Künstler” ihr Zeugs in die Öffentlichkeit stellen und dann blöde rummöppern, wenn jemand Fotos davon macht. Selbst, wenn es per Drohne ist.
Erst recht wenn es sich nicht einmal um Privateigentum handelt. Für etwas das im öffentlich Raum von Steuern finanziert errichtet wurde sollte eine solche Nutzungseinschränkung mMn von Vornherein ausgeschlossen werden.
Public money - public
codeKunst.Dieses. Künstler sollten anständig bezahlt werden. Aber nicht dadurch, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes um ihre Kunstwerk eingeachränkt und verwertet wird, sondern von ihren Auftraggebern.
Schlechtes Gesetz und schwache Begründung des BGH.
Zumal erwartet wurde, dass der Fall an den EuGH verwiesen wird.
Sollen es dann halt zudecken, damit man es nicht sehen kann.
BGH urteilt: Lack ist das beste Getränk.
Der Ort, von dem aus fotografiert wird, muss öffentlich für jedermann zugänglich sein.
Heißt von einer hohen tragbaren Aufstellleiter ist es erlaubt.
Nein. Das wird im Text auch als Beispiel genannt:
Das entscheidende Kriterium: Der Ort, von dem aus fotografiert wird, muss öffentlich für jedermann zugänglich sein. Dazu ein anschauliches Beispiel: Das Kunstwerk steht hinter einer hohen Mauer. Es ist von außen nicht sichtbar und für das allgemeine Publikum nicht zugänglich. Sich einfach eine Leiter [zu] nehmen, um es fotografieren zu können, ist nicht erlaubt. Man darf also keine Hilfsmittel benutzen, um Fotos schießen zu können.
Wobei ich es schon finde, dass es einen Unterschied machen sollte, ob die Skulptur ohnehin für jedermann sichtbar ist oder nur durch das Hilfsmittel sichtbar wird (im Beispiel: “hinter einer hohen Mauer”). Das BGH macht da keinen Unterschied und macht ausschließlich den Ort der Aufnahme zum Entscheidungskriteium.
Es macht halt einen Sinn, den privaten Raum zu schützen. Natürlich ist es nicht ok sich eine Leiter zu schnappen und dann in Nachbars Garten zu fotografieren. Oder mit der Drohne über Nachbars Pool filmen. Aber bei Kunstwerken, die in der Öffentlichkeit stehen, macht das alles keinen Sinn. Abgesehen davon, dass du als Laie ja nur schwer den Urheberrechtsstatus eines Kunstwerkes erkennen kannst, baut man so ja auch Fotoverbote für größere Teile des Stadtpanoramas, wenn man nur genug Kunstwerke an gut sichtbaren Orten aufstellt.
Genau.