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    2 months ago

    Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: “Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung.”

    Aber die Regelung ist diskriminierend, weil sie aufgrund einer rassistischen Annahme (dass es im Vietnamesischen keine Doppelnamen gäbe) einer Person aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit Rechte vorenthält. Können die mal bitte Definitionen und Kritik richtig lesen?