So lange die Inhalte selbst nicht personen-identifizierbar sind oder auf einen personen-identifizierbaren Account verweisen (was bei gelöschten Accounts nicht mehr der Fall ist) findet GDPR keine spezifische Anwendung.
Also einfach Personen-identifizierbaren Account behalten wenn man seine Kommentare löscht. Oder?
Also einfach Personen-identifizierbaren Account behalten wenn man seine Kommentare löscht. Oder?