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    1 year ago

    So lange die Inhalte selbst nicht personen-identifizierbar sind oder auf einen personen-identifizierbaren Account verweisen (was bei gelöschten Accounts nicht mehr der Fall ist) findet GDPR keine spezifische Anwendung.

    Also einfach Personen-identifizierbaren Account behalten wenn man seine Kommentare löscht. Oder?