Die Flagge des VVN-BdA wäre vermutlich nicht betroffen,
Ehm doch? Es gibt einen Gleichheitsgrundsatz in Art 3 GG. Wenn man ein Symbol als Verfassungsfeindlich deklariert, dann greift das für jede Verwendung die nicht unter die Ausnahme aus § 86 StGB fällt:
(4) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Die Verwendung als Symbol einer Organisation fällt definitiv darunter. Als Mahnmal ist es damit ebenfalls nicht mehr geeignet, weil es in diesem Kontext als Symbol selbst wirken soll, und nicht nur der bloßen Berichterstattung über Geschichte oder Zeitgeschehen dient. Selbst zur Frage der Kunst, wird das in Deutschland restriktiv ausgelegt. So sind z.B. in Videospielen in Deutschland weiter keine Hakenkreuze zu finden. Auch nicht auf den Uniformen der “Nazizombies” in Call of Duty.
Hast du den von dir verlinkten Artikel der SZ gelesen? Da steht explizit drin, dass es in Ermangelung totaler Verbote (selbst beim Hakenkreuz) immer auf den Kontext ankäme:
Wirkt nun ein rotes Dreieck, das zum Beispiel kommunistische KZ-Überlebende bei einem Gedenkmarsch tragen, urplötzlich wie ein Bekenntnis zur Hamas? Nein, würden die Staatsanwaltschaften wahrscheinlich recht schnell erkennen. Und das heißt: Nein, hier ist weiterhin nichts strafbar.
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Außerhalb dieses direkten Kontextes wird es wieder schwierig. Das Gesetz schreibt explizit, dass nur eine Verwendung für die benannten oder ähnliche Zwecke akzeptabel ist. Und das sind alles Zwecke, die nicht mit der Identifikation mit dem Symbol einhergehen. Das Recht, sich die Identifikation anzueignen, haben aber nur die Überlebenden selbst.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Das war ein Beispiel des Autors und keine abschließende Aufzählung. D.h.: gleiches gilt natürlich auch für Dreiecke am Denkmal, auf Schildern an der Geschäftsstelle, etc. Weil es um den Kontext geht.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Siehe oben, die Überlebenden sind für den Kontext nicht relevant.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Das tut er auch nicht. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei einem Richter. Seine Aussage ist, dass ein Staatsanwalt so etwas gar nicht erst verfolgen wird, weil es in diesem Kontext überhaupt nicht strafbar ist.
Edith: falls es dich interessiert, findest du hier eine fachliche Berichterstattung zu einem ähnlichen Fall, wo ein hinduistischer Yogalehrer wegen Hakenkreuz-Schmucks angezeigt wurde. Selbst bei so einem “eindeutig verbotenem” Symbol wie dem Hakenkreuz ist eine kontextabhängige Entscheidung zu fällen. Also in jedem Fall auch in so einem “weichen” Fall wie dem roten Dreieck.
Es ist zwar ärgerlich für die VVN-BdA, dass “ihr” Symbol derart angeeignet wird, juristisch werden sie jedoch nicht betroffen sein. Daher finde ich ebenfalls, wie andere, dass die von dir gewählte Darstellung irreführend/manipulativ ist.
Ehm doch? Es gibt einen Gleichheitsgrundsatz in Art 3 GG. Wenn man ein Symbol als Verfassungsfeindlich deklariert, dann greift das für jede Verwendung die nicht unter die Ausnahme aus § 86 StGB fällt:
(4) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Die Verwendung als Symbol einer Organisation fällt definitiv darunter. Als Mahnmal ist es damit ebenfalls nicht mehr geeignet, weil es in diesem Kontext als Symbol selbst wirken soll, und nicht nur der bloßen Berichterstattung über Geschichte oder Zeitgeschehen dient. Selbst zur Frage der Kunst, wird das in Deutschland restriktiv ausgelegt. So sind z.B. in Videospielen in Deutschland weiter keine Hakenkreuze zu finden. Auch nicht auf den Uniformen der “Nazizombies” in Call of Duty.
Dazu kommt dann noch die Geschichte, wie Berlin versucht hat den VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, weil er im Verfassungsschutzbericht Bayern erwähnt wurde. https://taz.de/VVN-BdA-wieder-voll-gemeinnuetzig/!5768978/
diskutier ruhig weiter alles, ausser wie du die hamas mit antifaschistischem Widerstand gleichsetzt.
schönen Abend noch.
Die Gleichsetzung nimmst du vor, indem du das Verbot antifaschistischer Symbole unterstützt.
Ok, ich fütter den Troll ein letztes mal.
was bringt dich auf die Idee ich würde so ein Verbot unterstützen?
Denke damit hast du deine Haltung sehr deutlich gemacht.
meine Haltung deiner Darstellung gegenüber. Aber so wie du darauf reagierst wärst du bei der CDU bestimmt erfolgreich.
:)
Hast du den von dir verlinkten Artikel der SZ gelesen? Da steht explizit drin, dass es in Ermangelung totaler Verbote (selbst beim Hakenkreuz) immer auf den Kontext ankäme:
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Außerhalb dieses direkten Kontextes wird es wieder schwierig. Das Gesetz schreibt explizit, dass nur eine Verwendung für die benannten oder ähnliche Zwecke akzeptabel ist. Und das sind alles Zwecke, die nicht mit der Identifikation mit dem Symbol einhergehen. Das Recht, sich die Identifikation anzueignen, haben aber nur die Überlebenden selbst.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Das war ein Beispiel des Autors und keine abschließende Aufzählung. D.h.: gleiches gilt natürlich auch für Dreiecke am Denkmal, auf Schildern an der Geschäftsstelle, etc. Weil es um den Kontext geht.
Siehe oben, die Überlebenden sind für den Kontext nicht relevant.
Das tut er auch nicht. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei einem Richter. Seine Aussage ist, dass ein Staatsanwalt so etwas gar nicht erst verfolgen wird, weil es in diesem Kontext überhaupt nicht strafbar ist.
Edith: falls es dich interessiert, findest du hier eine fachliche Berichterstattung zu einem ähnlichen Fall, wo ein hinduistischer Yogalehrer wegen Hakenkreuz-Schmucks angezeigt wurde. Selbst bei so einem “eindeutig verbotenem” Symbol wie dem Hakenkreuz ist eine kontextabhängige Entscheidung zu fällen. Also in jedem Fall auch in so einem “weichen” Fall wie dem roten Dreieck.
Es ist zwar ärgerlich für die VVN-BdA, dass “ihr” Symbol derart angeeignet wird, juristisch werden sie jedoch nicht betroffen sein. Daher finde ich ebenfalls, wie andere, dass die von dir gewählte Darstellung irreführend/manipulativ ist.