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    5 months ago

    […]Die IMK sehe “das Quick-Freeze-Verfahren von Telekommunikationsdaten als unzureichend an”, führte Stübgen nun aus. Er verdeutlichte bildlich: “Denn wo nichts in der Gefriertruhe ist, kann auch nichts eingefroren werden.”[…]

    Ich sehe, er hat das Verfahren verstanden. /s