Eher doch dem Gesetzgeber, der dem Recht auf Profit privater Firmen Priorität einräumt gegenüber dem Recht von Bürgern auf die mit ihrem Geld erstellten Inhalte öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Ich denke entsprechende Regelungen müssten nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen.
Eher doch dem Gesetzgeber, der dem Recht auf Profit privater Firmen Priorität einräumt gegenüber dem Recht von Bürgern auf die mit ihrem Geld erstellten Inhalte öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Ich denke entsprechende Regelungen müssten nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen.