Es erscheint mir fragwürdig, wie Journalismus, der keinen konkreten gemeinnützigen Zweck verfolgt, gemeinnützig sein kann. Die Aussage:
In Deutschland ist Journalismus, der dem Gemeinwohl dient, noch nicht als eigener Gemeinnützigkeitszweck anerkannt.
ist ein ziemlich sinnloser Zirkelschluss.
Wenn der Volksverpetzer tut, was er sagt, sollte “Stärkung der Demokratie durch Zurückdrängen von Extremisten mit investigativem Journalismus” als Gemeinnützigkeitszweck durchaus ausreichen.
Wenn das Amt anderer Meinung ist, kann man das vor Gericht klären. Ein Gerichtsverfahren ist zwar nicht ideal, aber ich sehe nicht, warum wir hier zusätzliche Gesetze brauchen. Wenn die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit vor Gericht geklärt sind, sollten auch kleinere Medienhäuser in Zukunft wenig zu befürchten haben.
Es erscheint mir fragwürdig, wie Journalismus, der keinen konkreten gemeinnützigen Zweck verfolgt, gemeinnützig sein kann. Die Aussage:
ist ein ziemlich sinnloser Zirkelschluss.
Wenn der Volksverpetzer tut, was er sagt, sollte “Stärkung der Demokratie durch Zurückdrängen von Extremisten mit investigativem Journalismus” als Gemeinnützigkeitszweck durchaus ausreichen.
Wenn das Amt anderer Meinung ist, kann man das vor Gericht klären. Ein Gerichtsverfahren ist zwar nicht ideal, aber ich sehe nicht, warum wir hier zusätzliche Gesetze brauchen. Wenn die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit vor Gericht geklärt sind, sollten auch kleinere Medienhäuser in Zukunft wenig zu befürchten haben.