Kein lokal angebauter Bubatz bei der Bundeswehr. 😢

  • Pantherina@feddit.de
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    ·
    8 months ago

    What?? Was haben die mit dem Militär?

    Und es ist so absurd, dass durch die “Hanfstängelklausel” und das Samen Einfuhrverbot wahrscheinlich etliche Menschen Bußgelder bekommen.

    Wie soll Eigenabau möglich sein, wenn man keine einzige normalgroße Pflanze (ohne eine einzige Blüte!) haben darf oder Samen einkaufen? Wtf einfach nur

    • gigachad@feddit.de
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      8
      ·
      8 months ago

      Kannst du das mit dieser Klausel ein wenig vertiefen? Man darf keine Samen kaufen nächste Woche? Hab ich noch nicht von gehört.

      • django@discuss.tchncs.de
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        15
        ·
        8 months ago

        Klar darfst du Samen kaufen:

        § 4 Umgang mit Cannabissamen (1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt. …

      • Pantherina@feddit.de
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        2
        ·
        8 months ago

        Da steht doch dass man keine Samen kaufen darf.

        Und wenn man 3 pflanzen haben darf, aber sogar nicht blütennahe pflanzenteile mit gewogen werden, ist man schon ordnungswidrig bevor eine einzige Pflanze ausgewachsen ist.

        • gigachad@feddit.de
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          ·
          8 months ago

          Check ich nicht so ganz. Da wird doch auf Paragraph 4 Bezug genommen, in dem das geregelt ist?

          • Pantherina@feddit.de
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            8 months ago

            Achso, na dann.

            Umgang mit Cannabissamen (1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenan-baus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigun-gen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt. (3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberührt. (4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführt werden sollen, können sichergestellt werden; § 2 Absatz 5 gilt entsprechend.

        • tlf@feddit.de
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          4
          ·
          8 months ago

          Es geht ja um das getrocknete Gewicht. Nehme an die ausgewachse Pflanze zählt nicht als getrocknet