Ich bin ein Fan der Idee, aber Einführung ohne erfolgreiche Testregion hört sich für mich nach einem großen Risiko an. Man darf gespannt sein, wann sich das eingespielt hat.
Dabei wird das jeweils ausgestellte Rezept nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern auf einem speziellen Server innerhalb des Datennetzwerks des deutschen Gesundheitswesens. Um das Rezept abzurufen, müssen Patienten ihre Versichertenkarte in ein Lesegerät in der Apotheke stecken.
Würde es sich nicht anbieten, das zentralisierte Rezept zunächst einmal als low-tech-Lösung einzuführen? Ich gehe zur Apotheke, sage meinen Namen und zeige einen Ausweis; die Apotheke ruft daraufhin mein Rezept auf dem Server ab. Dass die Identifizierung und Verifizierung der Identität über eine App oder eine Plastikkarte laufen kann, ist ja dann nur eine Bequemlichkeitsfunktion.
Und klar ist dieser Weg nicht 100% sicher; Leute könnten den Ausweis fälschen oder es kann zu Verwechslungen kommen, wenn zwei Personen gleich heißen und am gleichen Tag geboren wurden. Aber dieses Risiko nehmen wir in allen anderen Lebensbereichen auch hin, selbst für Behördengänge mit weitreichenden Konsequenzen ist es “sicher genug”, also warum nicht auch für Medikamente.
Bisher konnte ein Angehöriger der kranken Person auch problemlos die Medikamente mit dem gedruckten Rezept holen gehen. Ist das mit dem System nur noch nach Vollmacht-Gabe möglich? Wie wird das bei Kindern gehandhabt?
Sind die 2022 gestarteten Tests in den verschiedenen Testregionen nicht wegen erheblicher Probleme alle abgebrochen worden?
Ja, im Artikel steht, dass es Datenschutzbedenken gab, da es keine funktionierende Kontrolle gab, ob auch tatsächlich die richtige Karte genutzt wird. Sie wollen diese Probleme behoben haben, aber ja…genau deswegen sehe ich das auch als sehr mutig an.
Mieserable Umsetzung bzgl. Datenschutz ausgerechnet bei einem solchen Thema. Es wäre machbar, das gut und praktisch zu machen, stattdessen kommt diese Peinlichkeit. Opt-out ist schlecht, die Pseudonymisierung für Forschungszwecke ist so ausgestaltet, dass die Personen doch identifizierbar sind und es gibt keine Möglichkeit, die Datennutzung für freie Forschung (bspw. Unis) zu ermöglichen, für die Privatwirtschaft (Pharmakonzerne) aber nicht.
Das sind nur ein paar Highlights, aber so muss jedem eigentlich empfohlen werden, einen Widerspruch zu senden. Natürlich werden auch hier wieder naive Menschen kommen mit “IcH hAb dOcH niCHtS zu vErBerGeN”…