Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte die von ihr initiierte großflächige Überwachung als “IP-Catching” bezeichnet, so der Fachbegriff.
Ich würde als Fachbegriff noch Machtmissbrauch einwerfen wollen.
Das zuständige Amtsgericht folgte dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft mit der Begründung: Auch wenn es eine “unvermeidbare Drittbetroffenheit” unschuldiger o2-Kunden gäbe, sei die Maßnahme aufgrund der Schwere der Straftaten noch verhältnismäßig.
Ahja, das sagt die Staatsanwaltschaft einfach so und gut ist? Bananenrepublik, echt mal.
Ja, die Staatsanwaltchaft hat die breitflächige Betroffenheit von O2-Kunden akzeptiert, um eine massive Kinderfickerplattform hopps zu nehmen. Hier geht es nicht um die faule Ausrede “aber die Kinder!”, sondern um relevante Ermittlungsarbeit über den sehr überschaubaren Zeitrahmen von drei Tagen.
Prioritäten.
Gründe finden sich immer.
Alles klar. Bitte die Kinderfickerplattform wieder online stellen und ihren Betreiber auf freien Fuß, drei Tage nach ihm unter den O2-Kunden zu suchen ist mit einem zivilisierten Rechtsstaat nicht zu vereinen. Schönen Tag noch.
Könntest du die Polemik bitte noch etwas mehr hervorheben? Ich habe Angst, dass die sonst eventuell überlesen wird.
und gut ist?
Wieso schließt du so da drauf? Wem legst du das so in den Mund?
Eine Bestandsaufnahme kann halt nur den Stand beschreiben. Das publizieren ist aber erst der Beginn.
Weil der Verdächtige durch die Überwachung nach wenigen Tagen enttarnt war, beendete Telefónica die Maßnahme wieder. […] Daten unverdächtiger Personen wurden demnach im Zuge der Analyse umgehend gelöscht und nicht an Strafverfolgungsbehörden übermittelt.
Zumindest war es durchaus begrenzt.
Mit solcher Art von Überwachung gehe ich tatsächlich konform: Anlassbezogen, mit Beweisen begründet, zeitlich und räumlich (hinreichend) begrenzt und die Daten aller, die letztlich nicht betroffen waren, wurden umgehend vernichtet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte die von ihr initiierte großflächige Überwachung als “IP-Catching” bezeichnet, so der Fachbegriff. Für die Maßnahme gibt es keine explizite Rechtsgrundlage.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA wollten sich auf Anfrage nicht zu den Details des Vorgangs äußern.
Alter.
Mir ist aber nicht ganz klar wie dieses Vorgehen genau funktionieren soll. Bei “Boystown” handelt es sich mit Sicherheit um eine Onionsite, also eine Webseite, die nur über das Tor-Netzwerk erreichbar ist. Wie kann man da herausfinden, dass der Admin
VodafoneO2-Kunde ist und woher sollen die Behörden wissen, zu welchem Server man Verbindungen überwachen soll?
Aus technischer Sicht ergibt das für mich keinen Sinn.