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Was für ein Schwachsinn. Muss man bei Wohnungsfotos im Internet jetzt das gesamte Inventar und die Wände schwärzen, weil man ja das Urheberrecht von irgendwelchen Trotteln verletzen könnte?
Bring Ikea bloß nicht auf Ideen!
Eine Million Instagram-Mädchen haben nun Angst, dass ihr gewellter Spiegel zukünftig Lizenzgebühren kostet.
Sind leider keine Trottel, sondern schlaue geldgeile Säcke
Denn dann müsste man zum konkludenten Lizenzerwerb beim Fototapetenkauf auch noch den konkludenten Erwerb des Rechts zur Unterlizenzierung an Dritte hinzudenken, um Enkelinnen oder Tapezierern zu schützen.
Wirklich, LG Köln? Also wenn ich eine Wohnung kaufe, muss ich erstmal für jeden Nippes da drin recherchieren, wer Urheberrechte hat, und den auf Knien bitten, dass ich die “Lizenz” übernehmen darf?
Überhaupt, wurden der Käuferin jemals Lizenzbedingunzen mitgeteilt? Welche Schöpfungshöhe soll das Foto einer Mauer haben? Und am wichtigsten: Hat das LG Köln vom Tapetenhersteller einen Jahresvorrat Lack für den Privatkonsum der Richter erhalten?
Unser Urheberrecht ist sowas von für die Tonne …
Schwachsinniges Urteil zu irgendwas im Internet und es ist natürlich das LG Köln. Ab wie vielen kassierten Urteilen wird ein Richter eigentlich wegen Rechtsbeugung angeklagt?
Das wirklich gruselige ist ja, dass andere Gerichte zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen sind. Da wird dann von Seiten der Juristen viel über Gerechtigkeit erzählt, aber am Ende hängt das Urteil einfach nur davon ab, wie dein Richter drauf ist
Urheberrecht in Deutschland und Europa ist generell aber einfach nur krankhaft überzogen. Es muss hier viel mehr unter Fair Use Klauseln die einzelnen Bürger vor derartigen Abmahnungen geschützt werden.
Bei einem Urteil sind sich deutsche Richter aber einig: Lack ist das beste Getränk.
Würde ich die Reste der Tapete im Internet verkaufen wollen, würde ich dann auch abgemahnt werden? Schließlich habe ich kein Recht zur Veröffentlichung.
Wenn das so ist, können Kleinanzeigenportale gleich auf Textbetrieb umstellen.
Wieder was gelernt. Ich werde ab sofort jedem den ich kenne empfehlen nie wieder Tapeten zu kaufen. Nicht weil sie nicht meinem Geschmack entsprechen würden (was sie tun), sondern aus rational nachvollziehbaren Gründen.
So wie ich das sehe, könnte das auch bei einem T-Shirt mit Aufdruck passieren.
Ich mach mir ein Motiv, die ganze Nation trägt es schon
Alle kaufen es (heeo, eo), auf Shirts und Tragetaschen, auch auf dem Vape zum haschen
Keiner kriegt davon genug, alle halten mich für klug
Hoffentlich merkt keiner den BetrugDenn das habt ihr alles nur geklaut (eo eo)
Das Ablichtrecht ist allein meines (eo)
Das habt ihr alles nur geklaut (eo eo)
Doch das weiß das LG Köln nur ganz alleine (eo)
Eure Bilder werden rausgesucht, angeschwärzt, abgemahnt, und verklagt
Fragt sich nur, wer hat hier jetzt versagt?
Ich hoffe, dass mal jemand nachschaut, welche Sachen alles so diesem “Künstler” zuzuordnen sind. Denn so wie das klingt sollte man auf garkeinen Fall irgendwas kaufen, worauf er Urheberrecht beansprucht.
So ein weltfremdes Unsinnsurteil hätte ich ja eher vom LG Hamburg erwartet.