Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.
Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.
Sagen wir es mal so:
Dass ich ständig im Stau stehe ist Resultat einer verkorksten Verkehrspolitik und schlechten Autofahrern. Die DB ist runter gewirtschaftet und hat im internationalen Vergleich einen schlechten Service und ist sau teuer (gewesen, pre Deutschlandticket) + unbezahlbare Mieten in den Gegenden, wo man arbeitet.
Ob da jetzt noch ein Stau durch die LG dazu käme… Wayne. Wenigstens haben die noch ne noble Intention im Gegensatz zu dem Affen, der in seiner 240 PS Karre rechts überholt, den LKW schneidet, und um dann 3 Fahrspuren zu springen, um dann mit einem anderen 240PS Schlitten zu kollidieren, weil der mit 200 Sachen die nächsten freien 500m durch den Berufsverkehr fahren will, bis wieder abgebremst werden muss.
In dem Sinne: Ich finde das Urteil gut!
Du stehst nicht im Stau, du bist der Stau.
Ich würde behaupten: beides
Lol ab jetzt nie wieder Mitleid
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Danke für die Beleidigung.
Ich habe es für meine Frau und ausgerechnet, und da war die Bahn teurer. Anschaffungskosten und gemittelte Wartungsaufwände hab ich nicht eingerechnet. Nach dem damaligen Stand ca. 450€ Monatskarten Preis für zwei gegen 160€ Sprit Kosten. Und dann wäre ich jeden Tag ohne Verspätungen doppelt so lange unterwegs + den körperlichen stress und die kaputten Klimaanlagen im Sommer.
Und ne, Schah dir mal die Verspätungszeiten an, und lass dich nicht von den DB Statistiken verarschen, ausgefallene Züge zählen bei denen nicht in Verspätungen herein.
Anschaffungskosten und gemittelte Wartungsaufwände hab ich nicht eingerechnet
Also klar, kannst du den Großteil der Kosten für PKW weglassen und sagen “alles andere ist zu teuer”, aber das sagt halt nicht so viel über die Kosten im Vergleich aus, als viel mehr über deine Fähigkeit Dinge zu vergleichen.
rechne du mir mal vor, was die Nebenkosten für einen 12 Jahre alten Polo sind und ob der noch auf sein ROI warten muss. Bzw. Ad hominem zu argumentieren spricht jetzt auch nicht für dich.
kein Ding!Da gibt’s nen Rechner beim ADAC, der sagt dir dass du grob bei 300€ TCO pro Monat liegen dürftest. (je nach Baureihe und Ausstattung zwischen 290 und 350)
Und da kommt natürlich Sprit und mehr Wartungsaufwand bei Vielfahrern noch dazu.
Und du solltest nur Fremdworte verwenden die du auch wirklich verstanden hast! Argumentum ad Personam wäre “jemand mit deiner Nase hat keine Ahnung”. Was ich aber sagte, war “Wenn du das sagst, hast du keine Ahnung.” Das ist kein Argument gegen deine Person.
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Meine verloreneZeit kostet ja auch was.
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Bitte auf den Ton achten
Richtiger guter Entscheid. Ich hoffe alle die Aggro-Typen, die die Helden mit Gewalt von der Straße gezerrt haben werden noch richtig saftig abkassiert.
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Auf eine Anzeige kommt es in Deutschland nicht an. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, sobald sie Kenntnis von einer Straftat erlangt. Das ist auch unabhängig vom Willen des Geschädigten.
Das kommt auf die Art der Straftat an. Antragsdelikte werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Körperverletzung zum Beispiel ist ein Delikt, das nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird, oder wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse in der Verfolgung sieht.
Edit: Grammatik
Stimmt und wichtig zu sagen. Aber
Körperverletzung ist kein Antragsdelikt. Nötigung auch nicht. Insofern wäre das hier nur für die Beleidigungen relevant.„Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
Edit: Aber richtig ist, dass Nötigung ein Offizialdelikt ist, das auch ohne Antrag verfolgt werden muss.
Verdammt, du hast Recht. Danke für die Korrektur. Normalerweise steht das immer im selben Paragraphen…
Hmm. Warum?
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Ich hoffe die sammeln die alle, und es kommt einfach irgendwann 2000 Anklagen wegen Körperverletzung, Beleidigung, Drohung, usw.
Hmm, muss mal meinen Juristen fragen, aber ich glaube nicht, dass es aufgrund des Urteils plötzlich verboten ist, Demonstranten von der Straße zu tragen. “Keine Nötigung” heißt nicht “erlaubt”. Wenn jemand widerrechtlich den Weg versperrt, darf man da schon was machen. Die Frage ist nur “was?”. Einen Demonstranten vorsichtig aufzuheben, ein paar Meter zur Seite zu tragen und dann vorsichtig wieder abzusetzen dürfte legal sein. Aber das ist halt nur so einfach, wenn du ein 2m 100kg Bodybuilder bist und der Demonstrant 40kg wiegt und sich nicht festgeklebt hat.
Wenn jemand widerrechtlich [?] den Weg versperrt, darf man da schon was machen. Die Frage ist nur “was?”
Mit der Person reden, oder die Polizei rufen.
Selber Gewalt anwenden oder Schäden billigend in Kauf nehmen ist ziemlich sicher nicht okay. Als dafür nicht ausgebildete und nicht befugte Person genügt es vermutlich nicht, hinterher zu sagen “aber ich war doch vorsichtig”.
Alternativ können wir uns auch für die ohnehin sinnvollen Forderungen einsetzen, um solche Aktionen präventiv überflüssig zu machen:
- Tempolimit von 100 km/h
- dauerhaftes 9-Euro-Ticket
- Gesellschaftsrat Klima
Selber Gewalt anwenden oder Schäden billigend in Kauf nehmen ist ziemlich sicher nicht okay. Als dafür nicht ausgebildete und nicht befugte Person genügt es vermutlich nicht, hinterher zu sagen “aber ich war doch vorsichtig”.
Ich sage nicht, dass es eine gute Idee ist. Ich gehe nur davon aus, dass es legal ist. Das Notwehrrecht in Deutschland geht sehr weit. Wenn man mich fragt zu weit. Es gibt da z.B. (fast) kein Gebot der Verhältnismäßigkeit. Bei Notstand ist das anders, aber vorsichtiges wegtragen ist halt ein sehr mildes Mittel insofern könnte das trotzdem gehen.
Vermutlich darf man die also wegtragen und wenn (versehentlich) etwas dabei passiert ist es vermutlich auch (edit:) nicht das Problem der Notwehr ausübenden Person. Aber natürlich halte ich nichts davon. Man sollte deeskalieren.
vorsichtiges wegtragen ist halt ein sehr mildes Mittel insofern könnte das trotzdem gehen.
Vermutlich darf man die also wegtragen
Ah krass, wieder was gelernt. Ja stimmt, da geht das Notwehrrecht zu weit, finde ich auch. Auch fraglich, wie richtig diese Einschätzung ist. Na, vermutlich bekommen wir auch ein paar Gerichtsurteile dazu.
Aber, waren diese Handlungen nicht gerechtfertigt und damit straffrei?
Schließlich haben die Blockierer zuerst angefangen. Nicht die blockierten Autofahrer. Man könnte da an Notwehr als Rechtfertigung denken.
Im Notwehrparagraphen § 32 StGB steht, dass man sich gegen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff wehren darf.
Wichtig ist also, der Angriff muss gegenwärtig und zugleich rechtswidrig sein.Die Nötigung durch die Blockierer ist ein noch andauernder Angriff auf die Willensfreiheit der Autofahrer. Die Freiheit, den Willen umzusetzen, einfach weiterzufahren. Der Angriff ist also gegenwärtig. Rechtswidrig war dieser Angriff auch, weil das Recht des Autofahrers einfach weiterzufahren, verletzt wurde.
Diese Notwehrlage erlaubt es nun dem Autofahrer eine Verteidigungshandlung, die den Angriff sicher abwehren kann.
Hier gilt aber: Stehen gleich effektive und mildere Mittel zur Verfügung, so müssen die Milderen genutzt werden.
Ein milderes Mittel wäre z. B. das Einreden auf die Aktivisten, was aber wohl entweder gar nicht funktioniert oder jedenfalls nicht sicher die verübte Nötigung beenden kann. Ein milderes Mittel könnte auch das Warten auf Polizisten und deren Räumung sein. Ob das gleich effektiv ist, auch mit Hinblick auf die damit verbundene zeitliche Verzögerung, ist mehr als fraglich.
Hier gilt aber, der Autofahrer muss sich in solch einer Notwehrlage, nicht auf unsichere Mittel zur Abwehr einlassen. Jetzt muss aber ganz genau zwischen den einzelnen Reaktionen der Autofahrer unterschieden werden:
Wurde die Blockierer „nur“ weggetragen?
Wurden sie weggetragen und fallen gelassen und dabei verletzt?
Ah krass, wieder was gelernt. Ja stimmt, da geht das Notwehrrecht zu weit, finde ich auch. Auch fraglich, wie richtig diese Einschätzung ist. Na, vermutlich bekommen wir auch ein paar Gerichtsurteile dazu.
Ich wünschte das hier wäre der problematischste Teil. Wegtragen gegen Weg versperren ist ja noch irgendwie verständlich. Wenn vorsichtig gemacht ist das eine Nötigung, die eine andere Nötigung beendet. Wie gesagt, in der Praxis ist das nicht so einfach, aber die Theorie verstehe ich.
Was ich schlimm finde ist das hier:
§ 32 StGB setzt anders als der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB keine Güterabwägung voraus. Aus diesem Grund entfällt die Erforderlichkeit der Notwehr nicht, wenn das durch die Ausübung des Notwehrrechts beeinträchtigte Gut des Angreifers einen höheren Stellenwert besitzt als das angegriffene Gut.[56] So muss beispielsweise niemand eine Körper- oder Eigentumsverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung verhindert werden kann.[57]
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
Praktisch ist das zum Glück nicht sehr relevant, weil es eigentlich immer nicht-tödliche Alternativen gibt, aber allein die Möglichkeit ist schon heftig. Es gibt noch ein krasses Missverhältnis, aber das Standard-Lehrbeispiel für Fälle, in denen tödliche Gewalt nicht mehr erlaubt ist, ist: 5-jähriges Kind klaut einen Apfel. Ab ein paar hundert Euro und einem zurechnungsfähigen Täter darf man die wohl nutzen. Wie gesagt, theoretisch, praktisch ist “Kopfschuss” nie die einzige Möglichkeit den Diebstahl zu verhindern (man kann mit Waffen drohen etc), aber im Prinzip haben wir in Deutschland ein Stand-Your-Ground-Law wie in Florida.
Es ist nciht einmal klar ob die Blockaden widerrechtlich sind: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html https://community.beck.de/2022/11/27/strassenblockaden-durch-klimaaktivist-inn-en-strafbare-noetigung-gegen-die-notwehr-geuebt-werden-kann
Ja. Aber dabei geht es natürlich nur um die Blockaden der Letzten Generation, nicht um Straßenblockaden allgemein. Die Letzte Generation hat ja ein Thema, bei dem die Politik objektiv betrachtet zu wenig tut. Deshalb kann sie möglicherweise Dinge machen, die für andere Gruppierungen nicht erlaubt wären. Aber die Unsicherheit ist auch einer von vielen Gründen warum ich da keinesfalls selbst aktiv werden würde.
Ich würde mich da nicht voreilig freuen. Dieses Urteil ist so ausgefallen, das nächste fällt wieder andersrum aus, das wird noch ne Weile hin und her gehen, bis irgendwer bis zum BGH kommt und der die Sache dann allgemeingültig festsetzt.
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So etwas wie geltende Gesetze zum Klimaschutz umzusetzen/einzuhalten? Schon ziemlich absurd diese Forderung…
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Was denn sonst?
Das ist buchstäblich deren Hauptforderung, ja
Versteh ich jetzt auch nicht? Die Methoden sind extrem aber die Vorderungen waren schon von Anfang an recht moderat. Steht ja auch auf deren Webseite (die aber gerade down ist, sonst würd ich es dir verlinken).
Definiere extrem. Die RAF hat für ihre Forderungen Leute ermordet und Bomben gebaut, unterstützt vom KGB. Da wurden Landesweit überall die PKWs mit von der Polizei mit MP5 im Anschlag kontrollier.Das war für mich extrem.
Auf dem politischen Spektrum in der Geschichte der BRD ist die LG. Kindergarten, die Kosten einen nur Zeit wie Werbung auf YouTube (ja, Krankenwagen, ich weiß, aber das ist nicht die Regel gewesen, und passiert leider auch in normalen Staus WG. Fehlender Rettungsgasse.
Definiere extrem. Die RAF hat für ihre Forderungen Leute ermordet und Bomben gebaut, unterstützt vom KGB. Da wurden Landesweit überall die PKWs mit von der Polizei mit MP5 im Anschlag kontrollier.Das war für mich extrem.
Naja das ist Terrorismus und für mich ne völlig andere Schublade. Das hat dann nichts mehr mit Demonstration zu tun.
Im Sinne der Demonstration ist Farbbomben schmeißen und mitten auf der Straße festkleben aber eine extreme Form.
Bei jedem normalen Streik in Frankreich ist mehr los. Eine “normale” Demo sperrt ja auch ganze Bereiche für den Verkehr ab. Mit " extrem" impliziert man dir maximale Eskalation. Die LG könnten noch Reifen zerstechen, Straßenblockaden aus Müll und Fahrzeugen errichten und anzünden, Feuer legen und vieles weitere, was nicht unter Terrorismus läuft. Wenn du jetzt schon das Wort extrem benutzt, sagst du, dass die LG auf gleicher Stufe steht mit Leuten, die wirklich krass Grenzen übertreren, und damit verhindert du in einem gewissen Rahmen den inhaltlichen Diskurs. Das, was die LG macht, ist bei weitem noch nicht extrem.
Du labelst damit die letzte Generation als Terrororganisation. Aber das ist halt einfach Quatsch, außer ein bisschen Stau schaden die niemandem. Und vor allem nicht aktiv.
Die kurzfristigen Hauptforderungen sind nur zwei: Tempolimit von 100 und 9-Euro-Ticket. Die Niederländer mussten das Tempolimit vor drei Jahren aufgrund eines Gerichtsurteils einführen und sind mittlerweile mehrheitlich dafür es sogar weiter zu reduzieren. . Das 9-Euro-Ticket haben wir erfolgreich letztes Jahr ausprobiert.
Natürlich kann man über diese Forderungen diskutieren. Vielleicht sind sie eine “falsche Prioritätensetzung” oder “leicht übertrieben”. Aber das Wort “radikal” ist in diesem Kontext einfach unsachlich.
Basiert und klimagepillt.
Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen.
Uff, also einfach meine Nötigung ankündigen dann ist es keine Nötigung weil angekündigt?
Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre…
Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre…
Was meinst du mit umgekehrt?
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Umgekehrt eben:
Zum einen sei es den ÖPNV-Teilnehmern vorab möglich gewesen, auf das Auto umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, U-Bahnlinien in der Hauptstadt blockieren zu wollen.
Denkst du denn, dass es vielleicht, zwecks Verfügbarkeit, einen Unterschied gibt zwischen dem öffentlichem Nahverkehr und Privat -Fahrzeugen?
Ich hab mich beim Lesen der Begründung erst mal gefragt, ob denn genau angekündigt wurde, welche Straßen blockiert werden, ansonsten hätte ja absolut JEDER, der in Berlin unterwegs ist, laut Gericht vorsorglich auf den ÖPNV umsteigen können.
Da würde ich bezweifeln, dass der ÖPNV diese Kapazitäten hat. Ich war zwar erst einmal für ein paar Tage in Berlin, aber die U-Bahnen und Busse waren schon immer recht voll, trotz gleichzeitig voller Straßen. Und Busse fallen ja eh weg, denn diese sind ja genau so betroffen wie Autos, bleibt eigentlich nur die U-Bahn. Also meint das Gericht, dass sämtliche Leute, die in ihren privat Autos und in Bussen unterwegs sind, in die U-Bahn passen würden, wenn das als Alternative genannt wird?
Dann setzt die BVG für die Schicht auf der Strecke mehr Fahrzeuge ein. Es lassen sich nicht nur mehr Autos auf die Straße, sondern auch mehr Trams auf die Schiene bringen. Klappt sogar bei Fußballspielen, bei denen 50.000 zum selben Ziel wollen. Würden die in Massen das Auto nutzen, würde der Verkehr genauso zum erliegen kommen.
Mhhh also das ist in Bezug auf die Letzte Generation jetzt schon etwas konstruiert mMn.
Unabhängig davon betrachtet verklagt auch niemand die Gewerkschaften aufgrund der Streiks wegen Nötigung. Der recht spontan angekündigte Streik wurde unterbunden, aber das war auch das Höchste der Gefühle.
Von daher sage ich spontan: Lirum Larum wie rum. Ist beides Protest, keine Nötigung.
Soweit ich weiß sind angekündigte Streiks des Bahnpersonals auch keine Nötigung.
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glaubst du das wenn du das dieser Quatsch richtiger wird wenn du es öfter sagst?
offensichtlich gibt es einen Unterschied zwischen Mord und Stau…
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Ist das jetzt ein Trollversuch oder fällt es dir wirklich so schwer diese 2 völlig unterschiedlichen Dinge zu vergleichen?
Das Gericht stellt fest, dass man einen angekündigten Stau einfach umgehen kann. Wo zur Hölle sagt das Gericht, dass ein Mord ok ist weil man nicht im Stau warten will? Wir warten.
Völlig losgelöst vom Ziel der Aktion und ihrer Legitimität finde ich das Urteil nicht nachvollziehbar und wundere mich darüber. Zum Vergleich: ich stelle mich vor ein Bürgeramt und mache mich mit Armen und Beinen so vor der Tür breit, dass die Leute nicht an mir vorbei können und den anderen Eingang benutzen müssen. Es ist nur eine kleine Unannehmlichkeit, und niemand verliert mehr als 1 Minute an Zeit. Nach der Logik dieses Urteils wäre das dann ja auch keine Nötigung.
Edit: typo
Es ist nur eine kleine Unannehmlichkeit, und niemand verliert mehr als 1 Minute an Zeit. Nach der Logik dieses Urteils wäre das dann ja auch keine Nötigung.
Das wäre doch sinnvoll, oder? Es geht hier um’s Strafrecht, also um das ultima ratio des Rechtsstaats. Das für kleine Unannehmlichkeiten herauszuholen ist einfach übertrieben. Dafür gibt es andere Instrumente wie z.B. das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und natürlich zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Es gibt in Deutschland eine ganze Menge an Dingen, die zwar verboten aber nicht strafbar (abgesehen von Bußgeldern und Schadensersatz) sind. Ruhestörungen, das unerlaubte Ausleihen von Ruderbooten, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen und so weiter.
Damit der Vergleich passt, müsstest du ja auch angekündigt haben, dass du diese Tür blockieren wirst UND es müsste durchaus üblich sein, dass die Tür aus anderen Gründen öfter nicht nutzbar ist. Die Begründung beinhaltet ja nicht nur den Verweis auf ÖPNV.
Da finde ich es jetzt nicht so abwegig daraus eher “Eh, heute halt mal blockiert wegen x” zu machen als eine Nötigung.
Edit: Zumal es explizit nur in diesem Fall so geurteilt wurde.
Plus es müsste eine weitere, öffentlich zugängliche Tür geben, durch die du einfach durchlaufen könntest (ÖPNV, Fahrrad, Beine).
Jop. Und im Zweifel noch kleinere Türen für parallel verlaufende Nebenstraßen auf die ausgewichen werden kann.
Wundert mich nicht, weil es Karlsruher Rechtsprechung folgt: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html
Nachvollziehbar. Auch wenn jetzt einige Schaum vor dem Mund haben.