

Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.
Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.
Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.
Heilbronn ist als Großstadt mit eigenem Stadtkreis und als Verwaltungszentrum des umgebenden Landkreises jetzt echt nicht so klein…
(Und ja, es ist eine Riesenfrechheit, das es überhaupt nicht an das Fernverkehrsnetz der DB angebunden ist (noch nicht mal per IC), während viel kleinere Dörfer zum Teil mehrere ICE-Verbindungen am Tag haben.)