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Möglicherweise übersehe ich etwas, aber ich sehe da ehrlichgesagt kein Problem drin. Was im letzten Abschnitt des Artikels steht, dass man nicht, wie für den Index der Googlesuche, die Möglichkeit hat, sich der Verarbeitung zu entziehen, finde ich nicht richtig. Tendenziell bin ich aber schon der Meinung, dass man alles, was komplett öffentlich im Netz steht, für alles mögliche verwenden dürfen sollte.
Ob sich alle Welt die Informationen ansieht, nachdem die Quellseite aufgerufen wird oder ob die gleichen Informationen über irgendwelche KI Tools nutzbar gemacht werden sollte für den Urheber keine Rolle spielen.
Man könnte vielleicht darüber diskutieren, was man davon hält, dass Unternehmen mit diesen Daten Geld verdienen können. Das würde ich persönlich aber auch nicht als problematisch ansehen.
Es gehört halt zum guten Ton, wenn man sich von einem fremden Werk zu einem Eignen inspirieren lässt, dieses auch zu nennen. Daher sollte auch bei jedem Ergebnis der KI auch die Quellen als Beleg genannt werden. Ich bin gespannt, welche Ideen da zum Thema Urheber-, Leistungsschutz- oder einem Zukunftsgesetz zustande kommen. Interessant finde ich da im Moment den UrhG §44b Satz 3 und wie der vll. mit der Sache kolidiert.
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