Das geplante EU-Naturschutzgesetz sorgt für einen Koalitionskrach. Ministerin Gewessler gab die entscheidende Stimme ab, die ÖVP zeigt sie nun wegen Amtsmissbrauchs an

Ein komplexer Gesetzesentwurf auf EU-Ebene sorgt für einen veritablen Koalitionskrach in Österreich – und aufgeregte Debatten, die bereits Wochen andauern. Montagvormittag hat der EU-Ministerrat in Luxemburg über das sogenannten Renaturierungsgesetz beraten, eigentlich “Verordnung über die Wiederherstellung der Natur”. Das Regelwerk sieht Ziele bis längstens zum Jahr 2050 für Naturschutzgebiete und Agrarflächen vor. Sie sollen naturnäher gestaltet werden, um das Artensterben in den Griff zu bekommen. Ob der Entwurf die Mehrheit der EU-Staaten hinter sich haben würde, blieb allerdings bis zuletzt unklar. Leonore Gewessler

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Zahlreiche Umweltschutzorganisationen begrüßten den Beschluss des Naturschutzgesetzes: WWF spricht von einem “historischen Fortschritt” und einem “großen Sieg für die Natur”. Global 2000 zeigt sich erfreut, dass Gewessler “heute Verantwortung übernommen hat”, laut Greenpeace schreibt die Umweltministerin “mit ihrem mutigen Entschluss Geschichte”. (Joseph Gepp, Johannes Pucher, 17.6.2024)

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      6 months ago

      Vor allem, da die ÖVP gleich eine Klage wegen Amtsmissbrauchs eingebracht hat. Das könnte noch ein längeres, juristisches Nachspiel haben.

      • Akrenion@programming.dev
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        6 months ago

        In Deutschland steht meinem Stand nach Ethik/Moral vor dem Amt. Gibt es denn rechtsbindenderes in Österreich? Einen Rauswurf aufgrund von Interessenkonflikt sehe ich ja, aber eine Anzeige scheint mir schwer. Schätzungsweise geht es hier nur um eine Verschleppungstaktik.

        • cron@feddit.de
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          6 months ago

          Meine Zusammenfassung: Wenn sich die Bundesländer einig sind, muss die Ministerin danach handeln, sonst ist es die Entscheidung der Ministerin.

          In diesem Fall gab es eine einstimmige Entscheidung, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Später wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf geändert und dadurch haben zwei Bundesländer ihre Meinung zum Gesetz geändert.

          Die große Frage ist jetzt, ob in diesem Fall die Einstimmigkeit noch gegeben war. Wenn sie das war, hat die Ministerin gegen die Verfassung verstoßen. Manche argumentieren auch, dass der neue Gesetzesentwurf nie von den Bundesländern abgestimmt wurde.